Unterabschnitte von Chaos Computer Club Wien (C3W)
Hacktours Wien
Hacktours Wien ist ein Projekt der Vereine Chaos Computer Club Wien (C3W) und Metalab. Wir organisieren gemeinsame Exkursionen und Museumsbesuche. Eine Mitgliedschaft in einem der beiden Vereine ist für die Teilnahme nicht erforderlich.
Hacktours Wien ist ein ausschließlich ehrenamtlich organisiertes Projekt. Weder die beteiligten Vereine noch die beteiligten Einzelpersonen verdienen daran etwas. Die Teilnehmenden tragen die Kosten für die Exkursionen. Falls sich Menschen die Teilnahme nicht leisten können, unterstützen wir aus unserem Spendenbudget. Wir wollen allen Interessierten ermöglichen, an unseren Exkursionen teilzuhaben.
Nächster Termin
tba
Frühere Termine – Berichte
1/25 Atomkraftwerk Zwentendorf
4/24 FOTEC Forschungs- und Technologietransfer GmbH
3/24 DEAF JOURNEY – Der Weg zur Identität
2/24 Josephinum
1/24 Retro Gaming Museum
Kontakt
Unterabschnitte von Hacktours Wien
Hacktour 1/25: AKW Zwentendorf
Bericht
Am 7. Februar führte die erste Hacktour im Jahr 2025 ins nie in Betrieb gegangene Atomkraftwerk Zwentendorf. Zu Beginn gab es eine kurze geschichtliche Einführung.
Gebaut wurde in Zwentendorf ein Siedewasserreaktor der Baulinie 69. Dieser Typ wurde auch an mehreren Standorten in Deutschland eingesetzt (zB Isar-1 südlich von München).
Mit dem Bau wurde 1972 begonnen, für die Inbetriebnahme fehlte jedoch auch nach Fertigstellung noch die gesetzliche Grundlage. Am 5. November 1978 sprach sich eine hauchdünne Mehrheit (50,47 Prozent) der österreichischen Bevölkerung gegen die Inbetriebnahme des Kernkraftwerks aus. In der Führung wurde erzählt, die Volksabstimmung hätte „Parteien und Familien gespalten“. Leise aus unserer Gruppe: „… aber keine Atome …“.
Anschließend wurde ein Propagandafilm gezeigt, der für die Nutzung der Kernkraft werben sollte. Ein paar Highlights möchte ich textuell hervorheben:
- Zu Beginn erzählt der Film von vorsichtigen Menschen, die vor dem Fortschritt warnen. Gezeigt werden dazu Bilder von Affen, die an Seilen herumturnen.
- Ein Schreckgespenst wird mehrmals herauf beschworen: die Zwangsabschaltung. Die Nutzung von Kernenergie wird als einzige Lösung verkauft, um die drohende Zwangsabschaltung von Strom, Fernsehen und anderer Infrastruktur zu vermeiden.
- Angst vor Strahlung wird nicht nur relativiert, sondern lächerlich gemacht. Zitat: „Strahlung gehört zur Erde – überall“. Auch Vergleiche mit der kosmischen Strahlung werden angestellt. Dann die alles entscheidende Frage: „Was strahlt ein Kernkraftwerk aus? – Sicherheit.“
- Mehrere Experten (ja, alle männlich) erklären, dass eine Explosion eines Kernkraftwerks unter keinen Umständen möglich ist. Wirtschaftlichkeit und Unabhängigkeit verspricht das Video als Zukunft der Kernkraftnutzung.
- Das Video enthält übrigens auch sexistische Darstellungen zB Aufnahmen der Mammographie einer weiblichen Brust. Die Röntgenstrahlung, die bei einer Mammographie verwendet wird, hat mit der radioaktiven Strahlung von Kernkraftwerken absolut nichts zu tun, daher sind diese Aufnahmen vollkommen unpassend.
Link zum Film auf Youtube
Das Kernkraftwerk Zwentendorf wurde also aufgrund der Volksabstimmung niemals in Betrieb gesetzt und schon im Dezember 1978 in den Zustand der Stilllegung versetzt. Viele Bauteile wurden verkauft zB für Reparaturarbeiten an anderen Reaktoren derselben Baulinie. Seit 2003 nutzte eine deutsche Gesellschaft das Gelände zur Schulung von Mitarbeiter*innen. Seit 2009 wird tatsächlich Strom produziert – allerdings durch eine auf dem Gelände errichtete Photovoltaik-Anlage. Seit 2011 kann das Kraftwerk im Rahmen von Führungen besichtigt werden (Infos).
Dieser Bericht wird keine tiefergehenden technischen Details enthalten. Nähere Information zur Funktion des Reaktors findet ihr in diesem Vortrag von Regine im Rahmen des Metaday 102:
Einführung zur Physik des Kernreaktors Zwentendorf.
Wir werden durch einen Eingang in das Kraftwerk geführt, den auch das Personal benutzt hat. Hier ist an der gelben Wandfarbe (im Unterschied zur grauen Wandfarbe in den Bürogebäuden) zu erkennen, dass eine Kontamination prinzipiell möglich ist. Im Betrieb mussten die Mitarbeiter*innen alle ihre Privatkleidung (inkl. Unterwäsche und Brillen) ablegen und gegen Schutzanzüge tauschen. Ein Kontaminationstest musste vor und nach der Schicht durchgeführt werden. Wir erfahren, dass nach dem Reaktorunfall in Tschernobyl die Mannschaft eines schwedischen Atomkraftwerks beim Eintritt positiv getestet wurden, weil sie durch den Fallout bereits verstrahlt zur Arbeit kamen.

Weiter geht es in die Brennelementwechselhalle. Ein Wechsel von Brennelementen konnte nur unter Wasser durchgeführt werden. Während der jährlichen Revision werden die am stärksten abgebrannten Brennelemente (ca. 20%) ersetzt. Die weniger stark abgebrannten werden innerhalb des Reaktorkerns an andere Stellen umgesetzt und an den verbleibenden Leerstellen werden neue Brennelemente eingesetzt. Ausgewechselte Brennelemente müssen danach noch vier bis fünf Jahre im Abklingbecken bleiben, bevor sie einer Zwischenlagerung zugeführt werden könnten. Auch hier muss weiter gekühlt werden.

Der Reaktorkern besteht aus 484 Brennelementen mit je 63 Brennstäben und einem Wasserstab. Für je vier Brennelemente ist ein Steuerstab eingebaut, der die überzähligen Neutronen abfängt. Die Umhüllung des Brennelements besteht aus einer Zirkonverbindung.

In der Brennelementwechselhalle sehen wir auch den Reaktordruckbehälterdeckel. Mit einem Gewicht von 60 Tonnen und einem Durchmesser von sechs Metern diente er zum Verschließen des Reaktors.
Der Blick von der Brennelementwechselbühne in den Reaktor ist beeindruckend bis furchteinflößend. Im laufenden Betrieb wäre dieser Bereich vollständig mit Wasser gefüllt gewesen. Das werden wir auch in einem anderen Bereich später noch einmal hören.

Der Reaktor befindet sich in einem kugelförmigen Containment aus druckfestem Stahlbeton (Sicherheitsbehälter), der verhindert, dass im Störfall radioaktive Substanzen oder Wasser in die Umgebung gelangen können. Ein solches Containment war weder im Reaktor von Tschernobyl noch im Reaktor von Fukushima vorgesehen. Für Besichtigungen wurde hier ein großes Loch als Einstieg in das Containment geschnitten. Daher ist es nicht mehr möglich, den Reaktor noch in Betrieb zu nehmen.

Wir bewegen uns im Reaktorgebäude weitere Stockwerke nach unten und dürfen nun einen Ort betreten, wo sich Menschen nur zu Wartungszwecken aufhalten sollten. Dieser Raum wäre im Betrieb des Kraftwerks ebenfalls mit Wasser gefüllt gewesen. 59 große Rohre ragen von oben aus der Richtung des Reaktors. Die Rohre dienen zum Abführen von Dampf und Hitze, falls der Reaktor durch Überhitzung Wasserdampf abgeben würde. Der austretende Dampf würde durch das Wasser abgekühlt und dadurch würde der Druck gesenkt. Diese Rohre befinden sich innerhalb des Containments aber außerhalb des Reaktorgefäßes. Manche Rohre sind durch sternförmig angeordnete gelochte Endstücke verschlossen, um im Katastrophenfall austretendes Wasser und den Druck zu verteilen.


Die Steuerstäbe absorbieren Neutronen und durch Hineinfahren oder Herausfahren derselben wird die Leistung des Reaktors geregelt. Bei einem Siedewasserreaktor – wie er in Zwentendorf verbaut war – befindet sich oben im Reaktorgefäß Dampf, der zu den Turbinen geleitet wird. Daher ist oben kein Platz für die Steuerstäbe. Diese müssen durch Motoren (im Bild grün) von unten in den Reaktor hineingefahren werden. Vollständiges Hineinfahren dauert zwei Minuten. Im Katastrophenfall ist diese Zeitdauer aber viel zu lang – dann werden die Steuerstäbe durch ein hydraulisches System mit großem Überdruck innerhalb von zwei Sekunden hineingeschossen (Schnellabschaltung). Dies ist ein großer Nachteil der Siedewasserreaktoren. Bei Druckwasserreaktoren befindet sich oben kein Dampf; das bedeutet, dass man die Steuerstäbe von oben mithilfe der Schwerkraft hineinfallen lassen kann.

Ein Detail aus dem Steuerstabantriebsraum, der sich unter dem Reaktorkern befindet: Die Leitungen mussten täglich auf Dichtheit geprüft werden. In diesem Raum herrschte jedoch eine hohe Strahlendosis, die Mitarbeiter mussten sich also bei dieser Prüfung extrem beeilen. Seitlich wurde mit einer Taschenlampe in den Glasbehälter hinein geleuchtet, um zu sehen, ob aus einem der Rohrenden Wasser tropft oder rinnt. In diesem Fall müsste die Nummer der undichten Leitung notiert und sofort Notfallmaßnahmen eingeleitet werden. Neben der hohen Strahlendosis herrschte in diesem Raum außerdem eine Lufttemperatur bis zu 60°C.

Im Maschinenhaus sehen wir die Sattdampfturbine mit einer Hochdruckturbine und drei Niederdruckturbinen. Die einzelnen Turbinen sind über eine Welle starr gekuppelt, das bedeutet: Wenn sich eine Turbine dreht, drehen sich alle Turbinen. Genau genommen sehen wir nur drei Niederdruckturbinen, eine wurde als Ersatzteil verkauft. Das ist ungewöhnlich, weil Turbinen für gewöhnlich Maßanfertigungen für einen bestimmten Reaktor sind. Hervorzuheben ist hierbei auch, dass jedes Schaufelrad der Turbine anders konzipiert ist. Sie klingen daher auch unterschiedlich. Wäre das nicht der Fall, würden zu starke Schwingungen entstehen, und die Schaufeln würden stark beschädigt.

Zum Abschluss dürfen wir uns noch im Schaltraum umsehen. Diese Schaltwarte musste immer mit sieben Personen besetzt sein, von denen sich jeweils drei gleichzeitig im Raum befinden mussten. Im Atomkraftwerk Zwentendorf wurde damals auch der erste kommerziell genutzte PC in Österreich verbaut. Davon ist in der Schaltwarte jedoch nur das Steuergerät zu sehen, denn Computer füllten damals noch ganze Räume.

Neben einer Schalttafel mit vielen bunten Knöpfen sind auch mehrere Wählscheibentelefone verbaut. Eines davon zeigt Spuren von roter Farbe. Die Führungsperson erklärt dazu, dass Bundeskanzler Bruno Kreisky damals darauf bestanden haben soll, dass eine Direktleitung vom Atomkraftwerk in sein Büro errichtet werden müsste.

Während unserer Führung durch das Kraftwerk stoßen wir immer wieder auf grün beleuchtete Metalltonnen. Erst am Ende unserer Führung im Schaltraum wird das Geheimnis gelüftet: Im Karikaturmuseum Krems ist bis 29. Juni 2025 eine Ausstellung zu den Simpsons zu sehen: „Hier kommt Bart! Simpsons Cartoon Art aus der Sammlung William Heeter und Kristi Correa“. Die Metalltonnen sind Teil einer Kooperation mit dieser Ausstellung und verbinden die Welt der Simpsons mit der realen Umgebung eines Atomkraftwerks.

„Eine „Simpsons“-Intervention nimmt das Kernkraftwerk in Besitz. Mit einem Augenzwinkern vereint sie die fiktionale Welt der „Simpsons“ mit einem spannenden Kapitel österreichischer Zeitgeschichte.“
Link zur Tour
Die Tour durch das Atomkraftwerk Zwentendorf war sehr informativ und interessant, vieles konnten wir in diesem Bericht nicht wiedergeben. Für interessierte Personen empfehlen wir die Tour auf jeden Fall.
Kontakt
Hacktour 4/24: FOTEC
Bericht
Die FOTEC Forschungs- und Technologietransfer GmbH ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der FH Wiener Neustadt. Zentral ist das Labor für additive Fertigung (3D-Druck) mit Metallen und Kunststoffen. Hier werden komplexe Prototypen und Funktionsbauteile mittels Laserschmelzverfahren gefertigt. Zur Anwendung kommen diese Bauteile dann oft in der Abteilung Aerospace Engineering, wo sie in Projekten für verschiedene erfolgreiche Missionen Verwendung fanden. Zwischen den Abteilungen besteht also eine enge Zusammenarbeit. O-Ton:
„Die Aerospace-Abteilung hat immer wieder interessante Anforderungen für die ALM-Abteilung.“
ALM steht hier für „Additive Layer Manufacturing“ (deutsch: additive Fertigung).

Abteilung ALM (Additive Layer Manufacturing)
Im 3D-Druck-Labor wird an unterschiedlichen Materialien geforscht. Wie verhalten sich verschiedene Metalle bei der Verarbeitung im Druck und auch in der Post Production? Für den Druck sind (je nach Verfahren) Supportstrukturen notwendig, die anschließend mechanisch oder chemisch entfernt werden müssen. Putzen und Nachbearbeiten gehört ebenfalls zum Fertigungsprozess. Und schließlich müssen die Bauteile vermessen und getestet werden, um ihre Stabilität und Funktionalität zu garantieren.
Zur Anwendung kommen die folgenden Verfahren:

Laser Powder Bed Fusion (LPBF)
Während der Tour durften wir uns die Maschinen EOS M400 und EOSINT M280 aus dem LPBF(Laser Powder Bed Fusion)-Bereich ansehen. Die EOSINT M280 war 2010 die erste Laserstrahlschmelzanlage in Österreich und ist bei FOTEC heute noch regelmäßig im Einsatz, um verschiedene Materialien zu testen. Aktuell wird mit einer Nickellegierung experimentiert. Dabei dauert ein Iterationszyklus etwa eine Woche: Ein Bauteil wird gedruckt, dann geprüft, vermessen und das Design entsprechend angepasst. Dann beginnt der nächste Iterationszyklus mit einem neuen Druck.

Beim Blick in den Bauraum lässt sich der Prozess folgendermaßen nachvollziehen: Zuerst wird eine Schicht Metallpulver aufgetragen, in diesem Fall wird sie von rechts nach links über die Bauplattform gezogen, das überschüssige Pulver fällt links in einen Überlauf und wird wieder verwendet. Nun schmilzt ein Laserstrahl das Metallpulver an den Stellen, die vom Design vorgegeben sind. Das sieht aus wie ein Lichtstrahl, der Formen (zB Kreise) in die Metallschicht schneidet. Anschließend wird das nicht verwendete Pulver dieser Schicht abgekehrt, die Bauplattform um 20µm abgesenkt und die nächste Schicht aufgetragen. Das Objekt wird also Schicht für Schicht von unten nach oben aufgebaut.
Wir konnten auch Bauteile miteinander vergleichen, an denen die Vorteile des Metall-3D-Drucks deutlich zu sehen sind. Im Vergleich zu einem geschweißten Bauteil sind deutlich feinere Konturen möglich und die Fertigungszeit kann deutlich verkürzt werden. Durch den Einsatz von LPBF kann Gewicht reduziert werden und die Funktionalität der Bauteile verbessert werden.

Neuer ist das LLM-Verfahren (Lithography-based Metal Manufacturing). Das Ausgangsmaterial – der sogenannte „Feedstock“ – ist ein Gemisch aus Metallpulver und einem Photopolymer. Davon wird durch eine beheizte Klinge eine Schicht abgeschmolzen und auf die Bauplattform aufgetragen. Diese Schicht wird durch einen Projektor lokal belichtet. In den belichteten Bereichen wird das Metall in der Polymerstruktur gebunden. Die fertigen Teile befinden sich nach dem Druckprozess in einem „Ziegel aus Metallschleim“. Das überflüssige, nicht belichtete Material wird anschließend weggeschmolzen und kann wieder verwendet werden.
Das LLM-Verfahren hat entscheidende Vorteile:
- Damit können Metalle verarbeitet werden, die schwer zu fräsen wären, zB Wolfram.
- Im LLM-Verfahren sind sehr feine Details möglich, die mit anderen Verfahren nicht möglich wären.
Im FOTEC-Labor wird aktuell mit einem incus Hammer Lab 35 gearbeitet. Mit der Herstellerfirma incus besteht eine Zusammenarbeit hinsichtlich der Materialentwicklung.
Fused Filament Fabrication (FFF)
Ein aktuelles Projekt ist das Drucken mit nachgebildetem Marsgestein. Damit soll erforscht werden, wie vor Ort auf dem Mars mit vorhandenen Materialen gearbeitet werden kann. Dazu gab es am Freitag, den 22. November 2024 im Rahmen des MetaDay #100 einen Kurzvortrag von ripper im Metalab. Eine Aufzeichnung der Vorträge dieses Abends ist in Bearbeitung und wird dann auf der oben verlinkten Wiki-Seite zu finden sein. Dort könnt ihr auch ein Foto eines 3D-Drucks mit nachgebildetem Marsgestein sehen.
Abteilung Aerospace Engineering
FOTEC hat den Bereich Aerospace Engineering 2010 vom Austrian Institute of Technology (AIT) übernommen. Die folgenden Absätze sind von der FOTEC-Webseite übernommen, um die Projekte in diesem Bereich zu erläutern:
- Ion Emitter: FOTEC ist der weltweit einzige Lieferant von Space Qualified Flüssigmetall-Ionenquellen. Diese Ionenquellen wurden sowohl für Massenspektrometer auf Missionen wie ROSETTA als auch als Potentialkontrolle auf Missionen wie CLUSTER II eingesetzt. FOTEC bietet unterschiedliche Ionenemittertechnologien an, so zum Beispiel volle oder poröse Nadeln und auch Kapillaren. Zusammen mit Partnern bietet FOTEC Flight Proven Active Spacecraft Potential Control (ASPOC) Systeme an, wie sie zum Beispiel auf der NASA MMS Konstellation verwendet werden.
- Electric Propulsion: FOTEC entwickelt hochpräzise elektrische Triebwerke für den Formationsflug und die Lagekontrolle von Satelliten. Während FOTEC High-performance Triebwerke für anspruchsvollste wissenschaftliche Missionen wie NGGM, LISA oder DARWIN entwickelt, wurde von FOTEC aus derselben Technologie ein kommerzielles Produkt entwickelt: der IFM Nano Thruster. Der IFM Nano Thruster hat sich als höchst kompetitive Antriebslösung für Kleinstsatelliten erwiesen und wurde 2017 erstmals im Orbit demonstriert.
- Chemical Propulsion: FOTEC ist an der Entwicklung von umweltfreundlichen Alternativen für den Raketentreibstoff Hydrazin beteiligt. FOTEC entwickelt dabei „grüne“ bi-propellant Antriebsysteme für die Lage- und Bahnregelung von Satelliten, basierend auf Wasserstoffperoxid. Der typische Schubbereich liegt zwischen 1 und 20 N. Diese FOTEC-Aktivitäten beinhalten die Entwicklung von Katalysatoren für die Zersetzung des Treibstoffes, von Injektoren für bi-propellant Antriebsysteme und von miniaturisierten Verbrennungssystemen sowie die Untersuchung der Kompatibilität von Konstruktionsmaterialien mit verschiedenen „grünen“ Treibstoffen. Das Know-how aus diesen Entwicklungen, insbesondere das umfassende Verständnis des thermischen Verhaltens, der Verbrennungsprozesse sowie das Materialverhalten unter extremen Bedingungen, wird laufend auch in terrestrischen Anwendungen eingesetzt.
Hier konnten wir die zwei großen Vakuumkammern in Betrieb beobachten. Die Bauteile können in den Vakuumkammern den thermischen Bedingungen und dem Druck ausgesetzt werden, die sie im Weltall erwarten. Eine der Kammern wurde mit flüssigem Stickstoff gekühlt. Auf den Stickstoff-führenden Teilen bildet sich ein weißer Belag („die Luftfeuchtigkeit, die darauf anfriert“), Rauchschwaden sind zu sehen. An der Seite der anderen Vakuumkammer sehen wir eine Kamera auf einem Stativ, hier wird vermutlich gerade ein Triebwerk gezündet.

Ein wichtiger Bereich ist das so genannte „environmental testing“. Hier werden die Bauteile in verschiedensten Bereichen getestet, um sicherzustellen, dass sie den Anforderungen, mit denen sie später im Weltall konfrontiert werden, auch gerecht werden. Sie müssen den Raketenstart und die Abtrennung von Raketenstufen überstehen, extreme Hitze und Kälte aushalten sowie die Strahlung, die im Weltall auf sie einwirken wird. Dabei wird ein Bauteil zB in kurzer Zeit dem Strahlenäquivalent von fünf Jahren im All ausgesetzt.
Wichtig ist auch der Vibrationstest: Raketen haben jeweils ein bestimmtes Vibrationsprofil, welches im Testgerät eingegeben werden kann. Das Bauteil wird dann in alle Richtungen geschüttelt (in verschiedenen Durchgängen, da der Shaker immer nur in einer Achse rüttelt).
Der Schocktest erfordert ebenfalls eine genaue Konfiguration der Parameter. Buchstäblich wird mit einem großen Gewicht auf das Teil geschlagen, an dem das zu testende Bauteil befestigt ist. Wichtig ist die richtige Geschwindigkeit, die Fallhöhe, das Material sowie das Gewicht des schlagenden Teils.

Während unserer Tour ist es draußen dunkel geworden, der Eingangsbereich ist noch beleuchtet. Den Teilnehmenden ist die Erschöpfung durch den großen Informationsinput der letzten Stunden deutlich anzusehen. Alle gehen mit spannenden Einblicken in die Welt der 3D-Druck- und Aerospace-Engineering-Forschung nach Hause.
Kontakt
Hacktour 3/24: DEAF JOURNEY
CN: thematisiert werden auch Diskrimierung und Audismus
Deaf Journey – Der Weg zur Identität
kuratiert von fussel (Oliver Suchanek [es/they])
Sechs gehörlose Künstler:innen zeigen persönliche Werke, die ihre Identität und Kultur zum Ausdruck bringen. Die Ausstellung zeichnet den Weg zur Identitätsstärkung der Künstler:innen nach. Was gibt ihnen Empowerment? Woran haben sie gezweifelt? Besonders an dieser Ausstellung ist, dass von den Kunstwerken bis zur Organisation alles von Gehörlosen kuratiert und umgesetzt wurde. Eine Ausstellung von Gebärdenverse
Link zur Ausstellung
Video zur Ausstellung
Bericht
Im Volkskundemuseum Wien war bis Sonntag, 29. September 2024, die Ausstellung „Deaf Journey – Der Weg zur Identität“ zu sehen. Im Rahmen der dritten Hacktour hat eine Gruppe an interessierten Menschen die Ausstellung am 15. September besucht. Durch die Ausstellung wurden wir geführt von Kurationsperson Oliver Suchanek (es/es, they/them). Die Führung wurde in Österreichischer Gebärdensprache (ÖGS) abgehalten und durch Dolmetschung (finanziert durch Spenden und unterstützt durch den C3W) in österreichische Lautsprache übersetzt. Die Ausstellung ist ein Projekt des Vereins Gebärdenverse, der sich seit 2023 „für die Verbindung der hörenden und der gehörlosen Community“ einsetzt.

Der Untertitel „Der Weg zur Identität“ spannt einen Bogen über die Werke der sieben beteiligten Künstler:innen. Damit soll jedoch nicht eine gehörlose Identität suggeriert werden. Jede der beteiligten Personen hat ihre eigene Reise absolviert, um dort anzukommen, wo sie sich jetzt befindet. Die Reise ist damit auch nicht zu Ende, sie ist ein Prozess, in dem sich immer wieder neue Wege auftun.
Thematisiert werden unterschiedlichste Diskriminierungserfahrungen, mit denen gehörlose Menschen im Alltag immer wieder konfrontiert sind Audismus. Künstlerin Cecilia Göbl (sie/ihr, she/her) thematisiert diese in ihren Acrylbildern zum Beispiel mit häufigen Vorurteilen, die gehörlose Menschen von Aktivitäten (wie zum Beispiel dem Autofahren) ausschließen. Auf einem anderen Bild zeigt sie, wie Gebärdensprache nicht nur Menschen verbindet. Selbst Kleinkinder, die (noch) nicht sprechen können, sind in der Lage, einfache Gebärden zu erlernen und sich so auszudrücken. Auch Hunde verstehen Handzeichen/Gebärden. Mit ihren Bildern möchte Cecilia Göbl auch zeigen, dass die Gebärdensprache nicht nur ein Hilfsmittel ist, sie erlaubt eine unmögliche Ausdrucksvielfalt. Ein Zitat von ihr aus dem Ausstellungskatalog:
„Mit Gebärdensprache kann ich offen ausdrucken und aus Seele gebärden. Einfach mal ich zu sein.“
Mir gefällt besonders ihr Bild „Be Unique“. Es zeigt zwei glückliche gebärdende Menschen, gemalt in Rot-Gelb-Orange-Tönen in einer Menge an grau-schwarzen Menschen, die allesamt keine Gesichtszüge haben.

Ein zentrales Werk in der Ausstellung von Künstler Marko Lalic (er/ihm, he/him) ist ein zweiteiliges Bild, das die unterschiedlichen Facetten der hörenden und der gehörlosen Welt thematisiert. Seine hörende Welt ist von Stress, Unverständnis und misslungener Konversation geprägt, während in seiner gehörlosen Welt Menschen Ruhe haben und sich besser konzentrieren können, weil sie nicht von den vielen Alltagsgeräuschen abgelenkt und überfordert werden. Ein Detail des Bilds zeigt die Silhouette einer Person, die einem Hund gegenübersteht und diesem die Gebärde für das Wort „Sitz(en)“ zeigt.

Für Franz Steinbrecher (er/ihm, he/him) war die Ankunft „in einer neuen Welt ohne Sprachbarrieren (ÖGS) […] ein neuer Zugang zu Wissen“ nach einem „langen steinigen Weg mit vielen Missverständnisse und Verwirrungen, Einbahnen sowie Abhängigkeiten vom Umfeld“. Kurationsperson Oliver Suchanek erklärte uns, dass das von Franz Steinbrecher gestaltete Wandbild in der aktuellen Ausstellung eine Fortsetzung eines Bildes darstellt, das er für eine frühere Ausstellung (Deaf Gain) gestaltet hat. Auf dem aktuellen Wandbild ist ein Astronaut im Sprung zu sehen, der zwischen zwei Hälften einer zerbrechenden Welt seine Arme nach dem großen, lebendigeren Teil ausstreckt. Dort fliegen Schmetterlinge, bunte Hände zeigen Gebärden, es weht die Flagge der Gehörlosen (Deaf flag). Sein Bild drückt seinen Wunsch aus, sich von der hörenden Welt mehr und mehr zu lösen, um sich in der gehörlosen Welt richtig entfalten zu können.

Lily Emmalie Marek (sie/ihr, she/her) nimmt in ihren Werken Bezug auf die oben angesprochene „gehörlose Identität“. Sie ermöglicht den gehörlosen und schwerhörigen Menschen ein Zusammengehörigkeits- und Gemeinschaftsgefühl. Gleichzeitig ist aber jede Identität anders zusammen gesetzt und die Individualität der einzelnen Personen geht nicht verloren. Auf einem Tisch sind Bilder ausgelegt, die unterschiedliche Entwicklungsphasen einer Person zeigen. Die Besucher:innen können nun versuchen, die Bilder in eine Reihenfolge zu bringen und danach überprüfen, ob sie mit der von der Künstlerin vorgesehenen Reihenfolge überein stimmen.

Gabriel Manasch (er/ihm, he/him) arbeitet für seine Kunstwerke mit unterschiedlichen Materialien. Auffällig ist etwa eine Skulptur, die mittels 3D-Drucker entstanden ist. Sie verbindet die Gebärden für die Worte Schmetterling und Schildkröte. Die Skulptur verweist darauf, dass dies oft die ersten Gebärden sind, die Personen sich merken, wie uns Oliver Suchanek erzählt. Beide Tiere werden teilweise auch von der Gehörlosen-Community als Symbole verwendet. Für Gabriel Manasch ist Gebärdensprache auch ein Ausdruck der Kultur und Gemeinschaft der Gehörlosen-Community. Zwei wiederkehrende Motive in den Werken in der Ausstellung sind (gebärdende) Hände und der Baum als Symbol für Wachstum. Ein Bild von Marko Lalic zeigt eine Hand, aus deren Fingern ein Baum wächst.

Oliver Suchanek (es/es, they/them) hat sich in seinen Werken für diese Ausstellung damit befasst, wie die Gebärdensprache für es eine andere Ausdrucksmöglichkeit ermöglicht. Es thematisiert aber auch, wie das audistische Verhalten der Mehrheitsgesellschaft bei gehörlosen Menschen zu einem „Deaf Burnout“ führen kann. Oliver erzählte uns, wie viel Energie die Anpassung an die hörende Welt im Alltag kostet.

Einen wichtigen Brückenschlag versucht die Ausstellung auch in Richtung anderer marginalisierter Gruppen. Die in der Ausstellung gezeigten Bilder stehen teilweise auch als taktile Version aus dem 3D-Drucker zum Anfassen bereit. Dies soll auch blinden Besucher:innen ermöglichen, die Bilder zu erfahren.

Die Ausstellung bot verschiedene Perspektiven auf die Entwicklung einer gehörlosen Identität und zeigt viele Schwierigkeiten auf, mit denen gehörlose und schwerhörige Menschen im Alltag konfrontiert sind. Informationen zu aktuellen Ausstellungen und Projekten sind bei Gebärdenverse zu finden.
Kontakt
Hacktour 2/24: Josephinum
CN: Erwähnung von Gewalt, Ableismus, Nationalsozialismus, Rassismus, medizinische Details (inkl. Fotos von Wachsmodellen)
Bericht
Kürzlich besuchte eine kleine Gruppe von Interessierten im Rahmen der 2. Hacktour das medizinhistorische Museum Josephinum in Wien. Anlass war die aktuelle Sonderausstellung „de auribus – 150 Jahre Ohrenklinik Wien“.
Foto: Josephinum Wien, Gebäude aus dem Jahr 1785 im Stile eines klassizistischen Pariser Stadtpalais, entworfen von Isidore Canevale

In der spannenden Führung erfuhren wir unter anderem, dass das Josephinum von Kaiser Joseph II. 1785 als militärchirurgische Akademie gegründet wurde. Die Verbesserung des österreichischen Gesundheitssystems war ihm ein großes Anliegen. Joseph II. ließ in Florenz eine Unmenge an Wachsmodellen anfertigen, die angehenden Chirurgen als Lehrstoff dienen sollten. Die Wachsmodelle waren jedoch schon damals auch der Öffentlichkeit zugänglich, sie wurden als Kuriosität kontrovers diskutiert.
Foto: Wachsmodelle in der Sammlung des Josephinums

Diese Wachsmodelle bilden heute den Kern der Sammlung des Josephinums. Sie stellen zumeist einzelne Körperteile dar, zB Schädel, Hände oder Organe. Einige Ganzkörpermodelle gehören ebenfalls zur Sammlung. Sie liegen in großen Glaskästen und veranschaulichen etwa den Verlauf des Lymphsystems im menschlichen Körper oder Muskeln und Sehnen. Die Modelle bestehen aus Wachs und müssen dementsprechend sicher und temperiert gelagert werden; laut unserer Guide-Person haben sie die Räumlichkeiten seit ihrer Lieferung nach Wien Ende des 18. Jahrhunderts nicht mehr verlassen. Es ist kühl im Museum, alle Fenster sind mit weißen Flächen verdeckt. Das gibt der Ausstellung eine besondere Stimmung. In den meisten Räumen stehen dekorative Kachelöfen, die vermutlich früher zur Beheizung der Räume im Winter gedient haben.
Foto: Nahaufnahme von Kopf und Oberkörper eines Wachsmodells

Wie wir im Rahmen der Führung erfahren durften, wurden die Wachsmodelle in Florenz von Künstlern gefertigt. Die Posen der Ganzkörpermodelle erinnern daher an Statuen, wie sie im Italien des späten 18. Jahrhunderts üblich waren. Sie liegen dramatisch drapiert in ihren Glaskästen, was zudem den Vorteil hat, dass je nach Pose spezifische Details des Körpers überhaupt erst sichtbar gemacht werden. Die Modelle bestehen vollständig aus Wachs, einzig die Augen sind aus Glas.
Foto: Raum mit Wachsmodellen und Kachelofen

Im Erdgeschoss widmen sich mehrere Räume der Geschichte der Medizin und vor allem ihrer Entwicklung. Von unserer Guide-Person erfuhren wir unter anderem, dass medizinischer Fortschritt oft mit Kriegen einher ging, zB wurde die plastische Chirurgie nach dem 1. Weltkrieg entscheidend weiter entwickelt.
Auch im Rahmen des 2. Weltkriegs wurde Forschung betrieben, damals jedoch zumeist unter grausamsten Umständen. Wir stehen in einem Raum, dessen drei innere Wände von Kästen bestellt sind. In den Kästen sind große, leere Gläser zu sehen. Sie dienten damals zur Aufbewahrung von Gehirnen ermordeter behinderter Menschen. Den Beschriftungen der Gläser ist zu entnehmen, dass die Forscher*innen versucht haben, die wahrnehmbaren körperlichen Behinderungen der Forschungsobjekte mit dem Zustand ihres Gehirns zu vergleichen und damit zu erklären. In Wien passierte dies in der Klinik Steinhof, die Abteilung für Kinder und Jugendliche wurde damals „Am Spiegelgrund“ genannt. Heute befindet sich am Steinhof unter anderem eine Gedenkstätte für die Opfer der NS-Medizinverbrechen.
Foto: Ausstellungsraum mit leeren Gläsern, die während der NS-Zeit zur Aufbewahrung von Gehirnen ermordeter Menschen dienten

Erst zum Ende der Führung gelangten wir zur Sonderausstellung, die leider ziemlich klein ist. Ein Raum befasst sich mit der Gründung der weltweit ersten Ohrenklinik in Wien im Jahr 1873. In der Dauerausstellung sind Ausstellungsstücke, die mit der Ohrenklinik in Zusammenhang stehen, mit einem roten Sticker gekennzeichnet. In Folge der Gründung besuchten Ärzte aus der ganzen Welt die Ohrenklinik, um von den hier ansässigen Spezialisten zu lernen. Auch die Entwicklung von vielen Hörunterstützungen geht auf die Forschung an der Wiener Ohrenklinik zurück. Das heute weit verbreitete Cochlea-Implantat beruht unter anderem auf der Arbeit von Ingeborg und Erwin Hochmair in Österreich.
Foto: Modelle aus verschiedenen Epochen, die die Funktionalität des Ohres illustrieren sollen

Auch die Gehörlosenbildung in Österreich geht auf Joseph II. zurück. Mit dem Taubstummeninstitut, nachdem heute die Taubstummengasse benannt ist, gründete er das erste Bildungsinstitut in Österreich für gehörlose Kinder.
Von der Sonderausstellung hatte ich mir tatsächlich etwas mehr erwartet. Für jene, die die Dauerausstellung des Josephinum bereits kennen, lohnt sich ein Besuch nur wegen der Sonderausstellung vermutlich nicht. Als Gesamtpaket auch mit der Führung durch das Museum war unser Besuch aber sehr interessant, gerade durch die Führung haben wir viele Details erfahren, die auf den Schautafeln nicht unbedingt erwähnt sind. Für mich ein gelungener Museumsbesuch zu einem Thema, mit dem ich mich vorher noch nicht befasst hatte.
Die Sonderausstellung „de auribus – 150 Jahre Ohrenklinik Wien“ ist im Josephinum Wien noch bis 5. Oktober 2024 zu sehen.
Kontakt
Stellungnahmen
des C3W
11.10.2023:
Unsere Position zum aktuellen Stand des Entwurfs zum österreichischen Informationsfreiheitsgesetz
17.04.2021:
Ausführliche Stellungnahme zum österreichischen Informationsfreiheitsgesetz
Unterabschnitte von Stellungnahmen
05.11.2023: Informationsfreiheit sollte als oberstes Ziel haben das staatliche Handeln für alle Bürger*innen nachvollziehbar und überprüfbar zu machen. Diese Informationsfreiheit lässt in Österreich mittlerweile seit über 10 Jahren auf sich warten. Es ist an der Zeit hier dem steigenden Misstrauen gegenüber der Politik mit einem starken Gesetz für die Transparenz entgegenzuwirken.
Betreffend der Regierungsvorlage zum Informationsfreiheitsgesetz heben wir noch einmal unsere wichtigsten Kritikpunkte hervor die für dieses Ziel unumgänglich sind. Für eine ausführliche Analyse verweisen wir auf unsere parlamentarische Stellungnahme vom 2021-04-17 (124/SN-95/ME) (aus 2021).
Fehlende Transparenzbehörde
Es fehlt eine umfassende Transparenzbehörde! Es gibt lediglich ein Beratungsangebot der Datenschutzbehörde im Verfassungsrang (§15 Abs 1). Wir sprechen uns daher dafür aus, dass die Datenschutzbehörde entweder zu einer vollwertigen Transparenz- und Datenschutzbehörde ausgebaut oder eine unabhängige Transparenzbehörde geschaffen wird. Diese hilft einerseits informationspflichtigen Stellen bei der Durchführung (Schulungen, Prozessbetreuung, Klarstellungen, Normierungen und evaluierung digitaler Tools und Prozesse) als auch den Informationsbegehrenden (Ombudsstelle in der Transparenzbehörde).
Ewigkeitsklausel
Das Vetorecht der Länder erschwert zukünftige Verbesserungen am Zugang zu Informationen (Art 22a Abs 4 B-VG). Wir schlagen daher vor, lediglich die Grundsätze bundeseinheitlich zu regeln und die Ausgestaltung den Ländern zu überlassen. Besser zehn Gesetze die verbessert werden können, als eines für die Ewigkeit!
Unserer Ansicht nach muss die Begriffsbestimmung klarstellen, dass sämtliche Dokumente, ebenso wie nicht dokumentierte Informationen, welche zu einem Sachverhalt von allgemeinem Interesse zuordenbar sind, von der Informationsfreiheit umfasst werden.
Es ist nicht nachvollziehbar weshalb Verträge bis zu 100 000 Euro von der Veröffentlichung ausgenommen sind (§2 Abs 2). Zumindest die Veröffentlichung von Metadaten über Verträge von geringerem Wert wäre notwendig um die Nachvollziehbarkeit und Kontrolle des staatlichen Handelns zu gewährleisten.
Proaktive Veröffentlichung
Allgemeinfreie Lizenzierung fehlt
Die Veröffentlichung von Informationen von allgemeinem Interesse sollte nicht bloß gebührenfrei (§5 Abs 1) sondern möglichst unter allgemeinfreien Lizenzen erfolgen, so dass die Weiterverwendbarkeit der Informationen sichergestellt ist.
Überschießende Geheimhaltungsbestimmungen
Die Geheimhaltungsbestimmungen (§6 Abs 1) sind teilweise umfangreicher als die aktuellen Bestimmungen des Amtsgeheimnisses und der Auskunftspflicht. Insbesondere in folgenden Bereichen sehen wir Nachbesserungsbedarf:
- Z2: Wir sehen eine umfassende Informationsfreiheit als notwendiges Werkzeug der nationalen Sicherheit in einem demokratischen Rechtsstaat. “Nationale Sicherheit” als reinen Geheimhaltungsgrund zu deklarieren versteckt wichtige Nuancen und sollte präzisiert werden.
- Z7 lit b: “[…]Berufs-, Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse[n]” sollten nur geschützt werden sofern sie auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen.
- Z7 lit e: Weiterhin könnte die Veröffentlichung von Gutachten unter Berufung auf das geistige Eigentum der Gutachter*innen behindert werden.
Benachteiligung kleiner Gemeinden
Es ist nicht nachvollziehbar weshalb Bürger*innen von Gemeinden mit weniger als 5000 Einwohner*innen beim Zugang zu Informationen von allgemeinem Interesse benachteiligt werden sollten (Art 22a Abs 1 B-VG bzw. §4 Abs 1). Dies erschwert nicht nur den Informationszugang für diese Bürger*innen, sondern führt in diesen Gemeinden außerdem zu einem höheren Aufkommen von Informationsbegehren, da ihre Bürger*innen diese Informationen einzeln erfragen müssen.
Überlange Fristen
Die Frist von vier plus vier Wochen ist zu lang (§8). Eine Frist von einer Woche mit einer begründeten Verlängerung von drei Wochen wäre notwendig um zeitkritischen Recherchen gerecht zu werden. Es ist nicht klar weshalb der Gesetzgeber annehmen sollte, dass österreichische Behörden langsamer arbeiten als europäische Behörden, welche lediglich einer Frist von 15+15 Tagen unterliegen.
Inklusion
Es fehlt die Möglichkeit, dass Informationen in einfacher Sprache herausgeben werden müssen (§9 Abs 1&2). Dies wäre Behörden in jedem Fall zuzumuten und würde die Rechtszugänglichkeit von Behinderten erhöhen. Aktuell könnte dies mit Verweis auf den Aufwand oder bereits veröffentliche Texte abgelehnt werden. Der Zusatz in §9 Abs 2 “[…]sofern dies möglich und damit kein unverhältnismäßiger Aufwand verbunden ist” schränkt diesen fairen Zugang unverhältnismäßig ein und ist daher aus unserer Sicht zu streichen.
Informationsfreiheitsgesetze sind nur in der Lage die Korruption zu reduzieren und die Verwaltungseffizienz zu steigern, wenn sie mit einer starken Medien- und Internetfreiheit einhergehen. Denn nur wenn staatliche Informationen von der Öffentlichkeit empfangen und aufgearbeitet werden können ist es möglich mit Transparenz den Staat zu kontrollieren. Ein erfolgreiches Informationsfreiheitsgesetz hat also mit dem Verbot von Netzsperren und Uploadfiltern sowie mit einem Grundrecht auf Internetzugang einherzugehen.
(95/ME)
17.04.2021: Der Chaos Computer Club Wien begrüßt die Initiative zu einem Informationsfreiheitsgesetz, welches Österreichs Schlusslichtposition beim Recht auf Zugang zu Informationen beendet. Informationsfreiheit bietet einen wichtigen Baustein für eine moderne und starke Demokratie.
In Zeiten von digitalen Impfpässen und wiederholten Initiativen für mehr staatliche Überwachung bedeutet Informationsfreiheit einen ernsthaften Schritt in die Richtung eines von der Allgemeinheit kontrolliertem Staat zu gehen, anstatt Bürger:innen nur als Datensubjekte zu sehen. Es gilt mehr gläserner Staat zu leben und weniger gläserne Bürger:innen.
Informationsfreiheit sollte als oberstes Ziel haben, das staatliche Handeln in allen Formen für alle Bürger:innen nachvollziehbar und überprüfbar zu machen. Transparenz muss gewagt werden - auch wenn es Strukturen gibt, die sich gegen Transparenz sträuben. Gerade in Bezug auf die reale Umsetzung dieses Ziels sehen wir noch Verbesserungspotenzial.
Spannungsfeld entschärfen
Das Spannungsfeld zwischen Informationsfreiheit und den verschiedenen Geheimhaltungsgründen bedarf klarer verständlicher Regeln, sowie einer gewissen Einheitlichkeit über Ämtergrenzen hinweg. Sowohl Bürger:innen, als auch der Verwaltungsapparat, sollten sich auf diese klaren Regeln verlassen können um eine reibungsfreie Durchführung zu garantieren.
Unterstützend kann hier eine Transparenzbehörde wirken. Mittels Verordnungen und Beratungen kann diese eine klare und situationsaktuelle Auslegung der gesetzlichen Situation gewährleisten. Dafür sollte aber auch das Gesetz so präzise wie möglich definiert werden.
Zu Art 22a Abs 2 B-VG und § 6 Abs 1 Z 2 IFG:
Wir sehen eine umfassende Informationsfreiheit als notwendiges Werkzeug der nationalen Sicherheit in einem demokratischen Rechtsstaat. “Nationale Sicherheit” als reinen Geheimhaltungsgrund zu deklarieren versteckt wichtige Nuancen und sollte präzisiert werden.
Transparenzbehörde
Aktuell ist im Entwurf keine Transparenzbehörde vorgesehen, sondern ausschließlich eine Beratungsfunktion der Datenschutzbehörde in § 15 IFG, gegen welche sich die Datenschutzbehörde bereits aus juristischen Bedenken ausgesprochen hat (Datenschutzbehörde 2021). Wir sprechen uns daher dafür aus, dass die Datenschutzbehörde entweder zu einer vollwertigen Transparenz- und Datenschutzbehörde ausgebaut oder eine unabhängige Transparenzbehörde geschaffen wird.
Der Chaos Computer Club Wien sieht darin eine verbesserte Rechtssicherheit und mehr Klarheit für die Zivilgesellschaft, mehr Klarheit für die durchführenden Behörden sowie ein deutliches Potenzial zur Steigerung der Verwaltungseffizienz (siehe Abschnitt “Vertrags- und Dokumentenindex”). Wichtig zu beachten ist hierbei, dass diese positiven Effekte auf die Effizienz der Verwaltung nur auftreten, wenn eigenständige Einspruchsverfahren geschaffen werden: “ATI [Anm.: Access to information] policies are only associated with better project outcomes when they include independent appeals processes for denied information requests.” (Hong et. al 2020).
Aus Sicht des Chaos Computer Clubs Wien muss eine solche Transparenzbehörde mindestens folgende Kompetenzen besitzen, um maximale Wirksamkeit entfalten zu können:
- Eine Verordnungsbefugnis zur Erlassung einer Durchführungsverordnung. Davon erwarten wir uns:
- Mehr Klarheit in der Auslegung der Begriffe der Information und Information von allgemeinem Interesse, wie auch eine bessere Beurteilungsmöglichkeit, welche Dokumente proaktiv und welche reaktiv zur Verfügung gestellt werden müssen.
- Die Bündelung der Auslegung über den Begriff der Information von allgemeinem Interesse in Form einer Verordnung und damit eine Vereinfachung der Normprüfung dieser Auslegung bzw. dann eben dieser zentralen Verordnung. Dies würde einerseits Rechtssicherheit für die Bürger:innen bieten und andererseits die Verwaltung vereinfachen, da divergierende Interpretationen vermieden werden.
- Eine Ombudsstelle in der Transparenzbehörde für
- die Auslegung des Informationsfreiheitsgesetzes;
- die Ausgestaltung der Durchführungsverordnungen;
- die Klärung der Rechtmäßigkeit der Verweigerung einer Informationserteilung und
- die Klärung, ob eine Information, die bei einer Stelle nach § 4 Abs 1 IFG liegt, eine Information von allgemeinem Interesse ist.
- Eine Hilfestellung und Prozessbetreuung für Stellen, die dem Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes nach § 1 IFG unterliegen.
- Normierung einer Vertrags-/Dokument-Markup-Language, siehe “Vertrags- und Dokumentenindex”.
- Davon erwarten wir uns vor allem die vereinfachte Veröffentlichung von Verträgen und Dokumenten, bei denen es möglich ist, ohne Verwaltungsaufwand Informationen, die unter einen Geheimhaltungsgrund fallen, zu schwärzen.
Aus Sicht des Chaos Computer Club Wien muss der Gesetzgeber präzisieren, was Informationen sind, welche Informationen (auch proaktiv) veröffentlicht werden und in welcher Form dies stattfinden soll.
Die Begriffsbestimmungen in § 2 Abs 1 lässt den Detailgrad der von diesem Gesetzesentwurf betrachteten Informationen offen. Unserer Ansicht nach muss die Begriffsbestimmung klarstellen, dass sämtliche Dokumente ebenso wie nicht dokumentierte Informationen, welche zu einem Sachverhalt von allgemeinem Interesse zuordenbar sind, von der Informationsfreiheit umfasst werden.
Es soll möglich sein aus den Informationen ein vollständiges Bildnis des staatlichen Handelns zu erlangen, um Entscheidungen und Sachverhalte nachvollziehen zu können. Im Sinne dieser Transparenz sind vor allem die von der auskunftspflichtigen Stelle verwendeten Rohdaten von Interesse.
Bereits vorhandene Initiativen von staatlicher Transparenz (vor allem aus Open Data Sicht) zeigen auf, dass Sorgfalt bei der Zusammenstellung von veröffentlichten Informationen notwendig ist.
Wir fordern eine angemessene Datenqualität, weitgehende Maschinenlesbarkeit und klare Beschreibung der veröffentlichten Informationen, damit eine Nachvollziehbarkeit sichergestellt werden kann.
Proaktive Veröffentlichungspflichten
Wir begrüßen ausdrücklich die geplante Schaffung einer zentralen Stelle für den Zugang zu Informationen von allgemeinem Interesse in § 4 IFG. Positiv fällt uns ebenfalls die Verwendung der bereits bestehenden Plattform data.gv.at auf, die schon in ihrer bisherigen Arbeit einen kompetenten Umgang mit Datensätzen bewiesen hat.
Unsere Erfahrungen bei der Verwendung von Informationen von allgemeinem Interesse (PSI – Public Sector Information) und die Befassung mit der wissenschaftlichen Literatur beziehungsweise mit den Erfahrungsberichten anderer zeigt uns wie wichtig die einfache Auffindbarkeit öffentlicher Datensätze ist (Crusoe et. al 2018).
Allerdings erkennen wir im vorliegenden Entwurf einige Mängel und Problemstellungen, auf die wir im Folgenden näher eingehen wollen:
Lizenzen
Eine der häufigsten Hürden nicht nur in der wissenschaftlichen Literatur (Crusoe et. al 2018) sondern ebenfalls in unseren Erfahrungswerten beim Verwenden offener Regierungsdaten (OGD – Open Government Data) auftreten, ist die fehlende oder ungeeignete Lizenzierung. Wir sprechen uns daher dafür aus das Informationen von allgemeinem Interesse grundsätzlich unter einer allgemeinfreien Lizenz zu veröffentlichen sind. Davon soll nur in begründeten Ausnahmen, etwa weil das geistige Eigentum Dritter betroffen ist, abgesehen werden können. Diese Begründung ist dann ebenso wie der konkrete Lizenztext zur Verfügung zu stellen.
In der Praxis ergeben sich immer wieder Probleme mit der Lizenzierung von OGD. Als Beispiel sei hier die OpenStreetMap genannt, aus der etwa Karten, Navigationsdaten insbesondere Fahrradnavigationsdaten (OSM Wiki 2020) generiert werden. Diese Daten kommen einer Vielzahl von Personen, aber bspw. durch die Fahrradnavigation indirekt ebenfalls gesellschaftlichen Interessen, wie dem Umweltschutz, zugute. Zusätzlich zu den in mühsamer Kleinarbeit erhobenen Daten werden außerdem immer wieder OGD wie das Baumkataster Wien oder der BEV Adressdatensatz für die Verbesserung der OpenStreetMap benutzt. Dabei kann die OpenStreetMap, weil sie die Daten weiterverarbeitet, oft keine Namensnennung garantieren, weshalb Lizenzbedingungen wie die Namensnennung zu Hürden bei der Verwendung von OGD in Kombination mit der OpenStreetMap werden. Das zuvor genannte Beispiel des BEV Adressdatensatzes sei hier exemplarisch genannt. So konnte dieser Datensatz nach seiner Veröffentlichung 2015 aufgrund der Lizenzbedingungen noch nicht verwendet werden (Talk-at 2015), dies gelang erst 2017 nach langen Verhandlungen mit Hilfe einer extra für die OSM geschaffenen Ausnahme (BEV 2017).
Obwohl die OpenStreetMap hier als Einzelbeispiel steht, so ist dies ein Problem von dem ebenfalls andere Nutzer:innen (Crusoe et. al 2019) und Unternehmen (Kaasenbrood et. al 2015) berichten bzw. das generell in der wissenschaftlichen Literatur Anklang findet (Crusoe et. al 2018). Oftmals ist es den Nutzer:innen oder Unternehmen einfach nicht möglich die Daten für ihre Projekte weiterzuverwenden da sie auf lizenztechnische Probleme stoßen. Der bloße Zusatz der “Gebührenfreiheit” in § 4 Abs 3 ist hier zu eng gefasst und sollte auf “allgemeinfrei” geändert werden.
Die Metadaten ermöglichen über die Plattform data.gv.at die Auffindbarkeit, genauso wie die Bewertung der Nutzbarkeit der Daten. Im vorliegenden Entwurf findet sich hierzu nur der Passus “Die Informationen sind […] mit den jeweiligen Metadaten zu veröffentlichen, […]” Dies erscheint im Lichte dessen, dass Nutzer:innen von OGD die mangelhafte Qualität der Metadaten als eine der größten Verwendungshürden betrachten als unzureichend (Crusoe et. al 2019).
Es ist hier unbedingt eine evidenzbasierte Nachbesserung nötig - so spricht Kaasenbrood et. al (2015) davon, dass die wichtigsten Elemente von Metadaten, die für die Nutzung von OGD bei Unternehmen benötigt werden, “a general description of the content, the source of the data, the data collection method and date, the licence, a contact person and the update frequency (and whether updates are ensured).” sind.
Auch bei anderen Nutzer:innen von OGD, etwa der Zivilgesellschaft, tauchen ähnliche Probleme mit Metadaten auf. In der Literaturanalyse von Crusoe et. al (2018) wurden etwa das Fehlen von Metadatenbeschreibungen, eine fehlende Kontextbeschreibung, fehlende Angaben über den Zweck der Daten oder fehlende Dokumentation der im Datensatz vorzufindenden Daten als Problemfelder identifiziert.
Damit diese Informationsfreiheitsgesetz seinen Zweck zur Erweiterung der Transparenz erfüllt erachten wir es für zwingend notwendig, dass der Metadatenbegriff in diesem Gesetz Informationen zur Beschreibung des Datensatzes, der Datenfelder, der Datenerhebung und -quellen, des Updatezyklus, Lizenzangaben und Angaben über den Zweck der Daten umfasst.
In der Praxis wird es häufig zu Situationen kommen, in denen Unklarheiten bestehen oder etwa Ausnahmen für Lizenzen angefragt werden müssen. Solche Unklarheiten können sich etwa aus ungenauen Metadaten über Datenfelder ergeben. So kann es vorkommen, dass bei einem Feld “Einwohner:innen” unklar ist, ob es sich hier wirklich um alle Einwohner:innen oder etwa nur um volljährige Einwohner:innen handelt. Zum Teil werden diese Probleme bereits durch hervorragende Metadatenangaben und durch allgemeinfrei veröffentlichte Daten abgefangen. Gelegentlich wird es dennoch nötig sein, Details über die Informationen von allgemeinem Interesse zu erfragen, um ebendiese nutzen zu können. Daher muss, wie es schon im Kapitel Metadaten angeklungen ist, auf jeden Fall immer eine Ansprechperson zu den Informationen von allgemeinem Interesse benannt und angegeben werden.
Vertrags- und Dokumentenindex
Prinzipiell sollten aus Sicht des Chaos Computer Club Wien alle Verträge im Anwendungsbereich dieses Gesetzes veröffentlicht werden, da jedes staatliche Handeln einen größeren Personenkreis betrifft. Egal wie banal der Vertrag wirkt, so hat er doch das Potential, Aufschluss über die staatliche Effizienz und Ressourcenschonung zu liefern, weshalb er für die Allgemeinheit von höchstem Interesse ist. Dazu sollte ein eigener Vertragsindex für die Metadaten und Verträge geschaffen werden.
Eines der größten Hemmnisse für Transparenzinitiativen ist meist die fehlende Digitalisierung in den Behörden (Khurshid et. al 2020). Deshalb verstehen wir ein Informationsfreiheitsgesetz als treibende Kraft für die Verwaltungseffizienz, indem für eine bessere Sortierung der Dokumente und Digitalisierung der Verträge gesorgt wird. Dass Informationsfreiheitsinitiativen hier zu einer Win-Win-Situation führen können, also sowohl für die Rechtsunterworfenen als auch für die Administration, zeigt der internationale Vergleich ebenfalls (Vadlamannati et. al 2016).
Um diese drastische Erhöhung der Vorbereitungsgeschwindigkeit von Dokumenten für die Veröffentlichung oder Informationserteilung zu ermöglichen schlagen wir folgenden Ansatz vor:
- Grundsätzliches und automatisches Veröffentlichen aller Dokumente, die in bestimmte Klassen fallen, auf einer dafür geeigneten zentralen Website;
- jedes Dokument ist in den Meta-Daten zu markieren, ob es unter Veröffentlichungspflichten fällt und in welcher Kategorie (d.h. wo auf der Website es platziert werden muss);
- allfällige notwendige Anonymisierungen in Dokumenten (z.B. Schwärzen von Namen, etc.) kann vollständig automatisiert werden, z.B. mittels einer geeigneten Markierung von Textteilen mit Hilfe einer Markup-Language (Vertrags-/Dokument-Markup-Language bzw. VDML).
- Dies bedeutet, dass manuelle Eingriffe nur dort notwendig sind, wo sich Änderungen ergeben. Beispielsweise bei höchstgerichtlicher Entscheidung, dass bestimmte Informationen, von denen man ein überwiegendes öffentliches Interesse angenommen hat, nun doch unter einen der Geheimhaltungsgründe fallen.
Die Informationsfreiheit ermöglicht, im Gegensatz zum bisherigen Auskunftspflichtgesetz, einen wertneutralen Zugang zu Informationen. Damit bildet sie die neue Grundlage für Auskünfte im täglichen Amtsverkehr nicht nur für social Watchdogs (vgl. VwGH Ra 2017/03/0083-6) oder Unternehmen, sondern vor allem auch für alle hier lebenden Personen, die in Kontakt mit informationspflichtigen Stellen kommen. Daher begrüßen wir ausdrücklich den unterschiedslosen (“Jedermann”), formzwanglosen, gebührenfreien und barrierefreien Zugang zu Informationen (§§ 5 & 7 IFG). Wir merken jedoch an, dass der Begriff “jedermann” durch den geschlechtsneutralen Begriff “jede Person” ersetzt werden sollte.
Nichtsdestoweniger ist es hier wichtig, dass der Zugang nicht nur in jedem bezeichneten Umfang (etwa als direkten Zugang zu einem Dokument oder als zusammengefasste Auskunft) beantragt, sondern auch erteilt (§ 9 Abs 1 IFG) werden kann. Nur so wird Personen ohne juristische Expertise ein fairer Zugang zu staatlichem Handeln ermöglicht. Der Zusatz in § 9 Abs 2 IFG “[…] sofern dies möglich und damit kein unverhältnismäßiger Aufwand verbunden ist” schränkt diesen fairen Zugang unverhältnismäßig ein und ist daher aus Sicht des Chaos Computer Club Wiens zu streichen.
Dennoch eröffnen sich weitere Problemfelder beim fairen und unmittelbaren Zugang zu staatlichem Handeln. Dies zeigt z.B. der Vergleich mit der deutschen Praxis (“rugk” 2021). Das störendste und häufigste Problem sind dort Verzögerungen und Fristüberschreitungen bei Informationserteilungen. Besonders strenge Informationsfreiheitsgesetze sind im internationalen Vergleich mit besonders effizienter Verwaltung assoziiert (Vadlamannati et. al 2016).
Dieses Ziel kann mit dem vorliegenden Entwurf, mit seiner überlangen Frist von 4+4 Wochen (§ 8 IFG) und der fehlenden Möglichkeit eines Devolutionsantrags, nicht erreicht werden. Deshalb fordern wir eine Frist von einer Woche mit einer begründeten Verlängerungsmöglichkeit um 3 Wochen und die Schaffung eines Devolutionsrechts bei verzögerter Informationserteilung.
Ebenfalls aus “rugk” 2021 ergibt sich die Bedeutung der Begründung einer (teilweisen) Ablehnung. Die Begründungspflicht für (teilweise) Ablehnungen fehlt im vorliegenden Entwurf und ist aus unserer Sicht dringend zu ergänzen. Das würde gemeinsam mit der Ombudsstelle, bei der notwendig einzurichtenden Transparenzbehörde, dem Problem der rechtlich fälschlichen (teilweisen) Ablehnung entgegnen und die effektive Durchsetzung des Grundrechts auf Zugang zu Informationen (Art 22a Abs 2 B-VG) ermöglichen.
Außerdem sind internationale Vergleiche, beispielsweise durch das “Right to Information Rating”, besonders aussagekräftig, um weitere Schwächen im vorliegenden Entwurf zu erkennen (siehe Forum Informationsfreiheit 2021, S. 20).
Ein im Entwurf nicht vorhandener Aspekt der Informationsfreiheit ist der Zusammenhang mit der Medien- und Internetfreiheit (vgl. Žuffová 2020, Lindstedt et. al 2010 & Vadlamannati et. al 2016).
Informationsfreiheitsgesetze sind nur in der Lage die Korruption zu reduzieren und die Verwaltungseffizienz zu steigern, wenn sie mit einer starken Medien- und Internetfreiheit einhergehen.
Eine Einschränkung der Internetfreiheit bedeutet hier “obstacles to the internet access, limits on content including technical filtering and blocking of websites, self-censorship, and use of social media for civic engagement, and user rights violations online but also offline repercussions for online activities, e.g. harassment or detention.” (Žuffová 2020). Denn nur wenn staatliche Informationen von der Öffentlichkeit empfangen und aufgearbeitet werden können, ist es möglich mit Transparenz den Staat zu kontrollieren (vgl. Lindstedt et. al 2010).
Der Chaos Computer Club Wien sieht daher Probleme in der Effektivität dieses Gesetzes, die durch das Blockieren von Webseiten und der kommenden, vom EU-Parlament und EU-Ministerrat beschlossenen Urheberrechtsreform, mit einer Uploadfilterpflicht entstehen.
Um die Vorteile der Informationsfreiheit zu nutzen ist es notwendig, die Einzug gehaltene Praxis der Netzsperren (Sulzbacher 2019) zu beenden und die Pflichten der Plattformbetreiber nach Art 17 der EU Urheberrechtsrichtlinie ((EU) 2019/790) möglichst eng umzusetzen, um Overblocking zu vermeiden und die Meinungsfreiheit der Rechtssubjekte zu schützen!
An dieser Stelle erneuern wir außerdem unsere Forderung nach einem Grundrecht auf effektiven Internetzugang, da der internationale Vergleich überwältigend deutlich zeigt, dass nur ein fairer Interzugang eine effektive Informationsfreiheitspolitik ermöglicht.
Chaos Computer Club Wien (C3W), ZVR 656204875
Das große C3W Glossar
Hier werden (in alphabetischer Reihenfolge) viele Begriffe erklärt, die im (manchmal etwas spezielleren) C3W-Umfeld eine Rolle spielen.
Akkumulator
Siehe Nextcloud
Barcamp
Ein Barcamp (häufig auch Unkonferenz genannt) ist eine offene Tagung mit offenen Workshops, deren Inhalte und Ablauf von den Teilnehmern zu Beginn der Tagung selbst entwickelt und im weiteren Verlauf gestaltet werden. Mehr Details in der Wikipedia.
Caffeine
Das monatliche Treffen Chaos.Communication.Caffeine findet (üblicherweise) jeweils am dritten Dienstag im Monat um 19 Uhr statt.
Wir treffen uns im Metalab (Rathausstraße 6, A-1010 Wien). Das Treffen beginnt zumeist mit einer kurzen Vorstellungsrunde und bearbeitet dann die anstehenden Themen. Gäste sind willkommen und können sich an den Diskussionen beteiligen.
Die Themen werden vorab in einem Pad gesammelt und während des Treffens bei Bedarf ergänzt. Der Link zum Pad wird vorab mit der Einladung über die öffentliche Mailingliste ausgeschickt und der Inhalt wird während des Treffens auf den Beamer projiziert. Fragen und Ergänzungen können jederzeit von allen Anwesenden eingebracht werden. Einfach nur zuhören ist genauso in Ordnung! Wer die Diskussionen intensiver verfolgen möchte kann ein $Gerät mitbringen, WLAN ist verfügbar.
Während der Pandemie fanden die Treffen ‘virtuell’, d.h. über das Tool Mumble statt, heute findet es zumeist hybrid statt, d.h. die Teilname ist vor Ort im Metalab und virtuell möglich.
Nach diesem „offiziellen Teil“ gibt es die Möglichkeit, eine Führung durchs Metalab mitzumachen und sich bei einem Getränk mit anderen auszutauschen.
Chaostreff
Ein Chaostreff ist eine chaosnahe Gruppe, die keinen ERFA-Status hat. siehe auch https://www.ccc.de/de/club/chaostreffs
C3W - Chaos Computer Club Wien
Der Chaos Computer Club Wien (C3W) wurde 2002 als „Chaos Nahe Gruppe Wien (CNGW)“ gegründet. Der C3W selbst ist, wie auch andere chaosnahe Gruppen in Österreich, ein eigenständiger Verein mit Nähe zum deutschen CCC e.V.. Der C3W verfügt gemäß des österreichischen Vereinsrechts über alle Ämter, die ein Verein besitzen muss. In der täglichen Arbeit ist der Verein hingegen sehr flach organisiert. Wir legen einen Großteil der Verantwortung und Aktivitäten in die Hände der Mitglieder, so unter anderem auch die Organisation der monatlichen „Chaos. Communication.
CCC - Chaos Computer Club
Der Chaos Computer Club (CCC) https://ccc.de/ in Deutschland (manchmal auch als großes C tituliert) ist dezentral in regionalen Vereinen organisiert, die von den Aktivitäten der Hacker:innen vor Ort leben. Die juristische “Organisation” ist CCC e.V. Viel mehr Details, z.B. zur Geschichte gibt es auf https://www.ccc.de/de/club
CCCamp
Sommerveranstaltung mit bis zu tausend Hacker:innen und Künstler:innen aus aller Welt, über hundert Fachvorträge und Workshops, Kunst und Schönheit aus dem Computer in allen Variationen, Festivalatmosphäre.
Siehe https://www.ccc.de/de/tags/camp
Chaos macht Schule - CmS
Dies ist eine Arbeitsgruppe, die sich unregelmäßig bei Bedarf trifft. Die Mitglieder:innen gehen in Schulen (oder Unis und FHs) und erklären dort, was es denn mit “diesem Internet”, Überwachung, Datenschutz und “Hacking” auf sich hat. Wer sich dafür interessiert, der meldet sich bei einem unserer Meetings und lässt sich auf eine spezielle Mailingliste setzen. Mehr auf der CmS-Seite und https://projekte.c3w.at/cms_linksammlung
Congress
Die große (typischerweise jährliche) Veranstaltung des CCC in Deutschland. Dies ist ein sehr großer Event, Teilnahme ist trotzdem begrenzt. Siehe auch https://www.ccc.de/de/tags/congress
Cryptoparty
Ein virtuelles oder vor-Ort Treffen bei dem typischerweise technische Themen (nicht unbedingt, aber auch) rund um Verschlüsselungen besprochen und vermittelt werden. Das Format hatte sich aus Schlüsseltausch-Events für die Verschlüsselungssoftware PGP entwickelt. Auch im Rahmen des C3W finden diese unregelmäßig statt, angekündigt im Kalender. https://c3w.at/events/ (to be done).
Cryptpad
Siehe Pad
Easterhegg
Die (typischerweise jährliche) Veranstaltung des CCC in Deutschland in der letzten Woche des Jahres. Typischer Zeitpunkt ist Karfreitag bis Ostermontag. Siehe auch https://www.ccc.de/de/tags/easterhegg
Element
Einer der populäreren Clients für das Matrix-Protokoll, siehe auch https://de.wikipedia.org/wiki/Element_(Instant-Messenger)
Engel
Helfer:innen bei Chaos-Veranstaltungen
ERFA
Erfa-Kreise sind fest an die Vereinsstruktur des CCC gebundene Treffs der lokalen Hackerschaft. Erfa-Kreis steht für Erfahrungsaustauschkreis. Ein Erfa-Kreis ist laut Satzung des Chaos Computer Clubs eine Organisationsform innerhalb des Clubs zur Durchführung seiner Aufgaben auf regionaler Ebene. Um Erfa-Kreis werden zu können, ist es erforderlich, ein eingetragener Verein (e. V.) zu sein. Die Erfas veranstalten regelmäßige öffentliche Treffen, um diverse Projekte voranzutreiben, aktuelle Themen zu diskutieren und natürlich auch, um gemeinsam Spaß zu haben. Unser C3W in Wien ist einer dieser ERFAs.
Mehr auf https://www.ccc.de/de/club/erfas
Fahrplan
Der im Rahmen von Chaos-Veranstaltungen erstellte Ablaufplan, zumeist erstellt mit Hilfe von Pretalx
Geekend
Treffen von versch. Erfas/Hackspaces, d.h. von Mitgliedern und ‘chaos-nahen’ Menschen, um die Gemeinsamkeit zu fördern. Neben Geselligkeit (Reden, Zuhören, Lernen, Essen, etc.) kann dann z.B. auch in der Form eines Barcamps neues vermittelt werden.
Großes C
Der Chaos Computer Club in Deutschland, die Gründungsorganisation aller Chaos Clubs. Siehe CCC
Hacker:innen
Menschen die Freude an Technik haben und einen bewussten und kritischen Umgang damit führen (und vermitteln möchten). Siehe auch https://www.ccc.de/de/hackerethik
Hackspace
Eine weltweite Community von Technikern und Bastlern. Die Wikipedia sagt “Hackspace ist ein physischer, häufig offener Raum, in dem sich Hacker sowie an Wissenschaft, Technologie oder digitaler Kunst (und vielen anderen Bereichen) Interessierte treffen und austauschen können”. Meist handelt es sich um technik-orientierte Menschen, z.B. rund um 3D-Druck, Schlösser, Automaten und andere ‘Bastel’-Aktivitäten.
Wir haben in Österreich viele Hackspaces, z.B. das Metalab in Wien. Eine Liste findet sich in https://wiki.hackerspaces.org/Austria
Mitglieder österreichischer Hackspaces treffen sich auch in Matrix in #Aaaaaaaaaaaa:fairydust.space
IT-Crowd
Dieser Arbeitskreis wird von unseren ‘Techies’ gebildet. Diese Menschen kümmern sich um unsere digitale Infastruktur (nein, nicht alle von uns sind dazu in der Lage ;-) ). Zu der Infrastruktur gehören z.B. Wiki, Mumble, Pads, etc.
Mailinglisten
Wir betreiben öffentliche und interne Mailinglisten.
Die Anmeldung für die öffentliche Mailingliste findet sich
(derzeit) auf https://lists.c3w.at/postorius/lists/public.lists.c3w.at/
Matrix
Matrix ist das interne Tool für die schnelle Kommunikation und Dialog zwischen den Mitgliedern (und Interessenten). Es gibt dort interne und öffentliche Kanäle und auch unsere Arbeitsgruppen richten sich oft spezielle Kanäle ein.
Zuerst benötigst du einen Matrix-Account und dafür ist es am einfachsten, bei einem der Treffen um eine Aufnahme in geeignete Kanäle zu bitten, z.B. c3w - Public auf #c3w:fairydust.space. (Bei den Treffen gibt es auch Tipps wie du am besten mit Matrix startest)
Mitglieder österreichischer Hackspaces treffen sich auch in Matrix im Kanal #Aaaaaaaaaaaa:fairydust.space
Als Client-Software kann z.B. Element genutzt werden. Die Kommunikation in Matrix ist in Kanälen organisiert, die mensch entweder selbst abonnieren kann oder erst ‘per Einladung’.
Details zum Matrix Kommunikationsprotokoll gibt es in der Wikipedia https://de.wikipedia.org/wiki/Matrix_(Kommunikationsprotokoll)
Merch
Chaos-Lingo für Merchandise, d.h. für Objekte die (meist im Rahmen von Chaos-Veranstaltungen) verkauft werden (z.B. T-Shirts mit Logo). Solche T-Shirts dienen z.B. zur Kenntlichmachung von Engeln.
Das Metalab ist ein hackspace im Zentrum von Wien (Rathausstraße 6, A-1010 Wien ). Das Metalab ist der primäre Ort für die Treffen des C3W. Einige unserer Mitglieder sind zusätzlich Mitglied im Metalab-Verein.
Das Metalab eine unabhängig und gemeinschaftlich betriebene, sozial-technische Infrastruktur. Auf über 200 m² bietet es Raum für Wissensaustausch, Werkstätten und Veranstaltungen. Es dient als sozialer Treffpunkt für meta-disziplinäre Magier*innen jeden Alters und unterschiedlichen Gruppierungen für technisch-kreative Aktivitäten, einzeln oder gemeinsam. Das Metalab versteht sich als offener Raum, der eine Atmosphäre bietet, in der es allen möglich sein sollte, sich in ihrer Betätigung frei zu entfalten, so weit es mit der Community vereinbar ist.
Seit einiger Zeit gibt es im Metalab auch Unterstützung in ÖGS (Austrian Sign Language).
Details auf der Metalab-Website
Mitgliedschaft
Wir freuen uns auf Eure Kreativität und Unterstützung. Um dem C3W beizutreten oder einfach nur erst mal mitzumachen, komm einfach bei einem der Treffen (vor Ort oder virtuell) vorbei. Unsere Termine siehe Events-Seite https://c3w.at/events/ (to be done)
Unsere Statuten kannst Du schon vorab einsehen.
Mumble
Mumble ist eine spezielle Software für Sprachkommunikation (ursprünglich aus dem Bereich der Gamer). Wir verwenden Mumble für viele interne Online-Meetings. Mumble unterstützt “nur” Sprache, kein Video, etc und hat gegenüber ähnlichen Lösungen einige Vorteile wie extreme Konfigurierbarkeit und Features wie “push-to-talk”.
Hier die Anleitung zur Nutzung von Mumble https://projekte.c3w.at/howto_mumble (die jeweiligen Parameter für die Konfiguration, z.B. Portnummer, finden sich üblicherweise in der jeweiligen Einladung auf der Event-Website https://c3w.at/events/ - meist sind dies: Addresse = mumble.uber.space Port: 48980. Die Mumble-Client Software gibt es auf https://www.mumble.info/ Die Software ist natürlich Open Source. Mehr Details siehe auch https://de.wikipedia.org/wiki/Mumble
Nextcloud
Unsere Open Source Cloud-Implementierung wird bei uns Akkumulator genannt. Sie beruht auf der Software NextCloud und bietet Speicherplatz und viele digitale Dienste, die alle über Webbrowser für alle Benutzer unserer Instanz erreichbar sind.
Open Source Software
Als Open Source (aus englisch open source, wörtlich offene Quelle) wird Software bezeichnet, deren Quelltext öffentlich und von Dritten eingesehen, geändert und genutzt werden kann. Open-Source-Software kann meistens kostenlos genutzt werden. Mehr Details natürlich in der Wikipedia.
Pad
Pads (bzw. Crpytpad mit vollem Namen) sind öffentlich zugreifbare digitale zero-knowledge Dokumente, die wir z.B. für das Erstellen unsere Protokolle nutzen. Bei Pads können alle die über eine URL Zugriff auf dieses Dokument haben gleichzeitig an diesem Text editieren. Pads werden im Markup-Format erstellt und werden auch gleichzeitig in HTML-Formatierung (‘beautified’) angezeigt.
Die Pad-Software wird als Open Source erstellt und unterstützt eine ganze Reihe von Formaten, z.B. auch (Termin)-Umfragen. Die Zugriffsberechtigung zu jeden Dokument wird über die jeweilige (lange) URL gesteuert. Die Software ist natürlich ebenfalls Open Source.
Mehr auch auf https://opencollective.com/cryptpad
Pretalx und Pretix
Dies sind zwei Open Source Software-Projekte die im Chaos-Umfeld für Veranstaltungen eingesetzt wird. Pretalx unterstützt die Organisation von Vorträgen (daher der Name), z.B. Call-for-Paper (CfP) Abwicklung bis hin zu der Platzierung der angenommenen Vorträge im Programm und der öffentlichen Publikation des Programms (Fahrplan) auf einer Website.
Pretix unterstützt die Verwaltung von Tickets (daher der Name) und den Verkauf von Merchandise (im Chaos-Umfeld: Merch) einschließlich Bezahlungsvorgang.
Privacy Week
Die Privacyweek war bis 2021 eine (fast) jährliche einwöchige Veranstaltung die jeweils Ende Oktober vom Wiener Chaos organisiert wurde. Die Veranstaltung dauerte zwar “nur” 1 Woche, die Vorbereitungssitzungen (physisch oder virtuell) ziehen sich aber über den größten Teil des Jahres, denn da gibt es viel zu planen und vorzubereiten. Derzeit wird über andere Veranstaltungsformate diskutiert, näheres gibt es bei unseren regelmäßigen Treffen, z.B. dem Caffeine.
Sternenküche
Eine (improvisierte) Küche im Rahmen von Chaos-Veranstaltungen (auch Engelküche genannt). Hier betätigen sich Engel. Siehe auch https://projekte.c3w.at/sternenkueche
TOR
Einige unserer Mitglieder betreiben gemeinsam einen TOR-Knoten. Mehr Details auch in unserer Wiki: https://projekte.c3w.at/tor_project - technische Details siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Tor_(Netzwerk)
Welcome-Angel
Wir planen die Integration neuer Mitglieder und Interessent:innen durch sog. Welcome-Angel zu unterstützen. Oft ist es nämlich hilfreich, wenn Menschen die bei uns mitmachen wollen eine:n Ansprechpartner:in haben, der:die bei allen Fragen schnell kontaktiert werden kann. Das geht am einfachsten, wenn bei dieser Wunsch auf einem der regulären Treffen ausgesprochen wird, es findet sich dann bestimmt ein hilfreicher Engel.
Wiki
Wir betreiben auch eine Wiki-Instanz https://projekte.c3w.at/ .
Dort stellen wir Texte online, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind, z.B. unsere Anleitungen wie How-to-Mumble und viele How-to-Texte die wir z.B. für die Organisation der Privacy Week verwenden. Die Software ist natürlich ebenfalls Open Source.
Zammad
Zammad ist der interne Name für unser Ticket-Tracking System. Die Software ist natürlich ebenfalls Open Source. Unsere interne URL ist https://issues.c3w.at/
Mitmachen beim C3W
Wir freuen uns sehr über neue Mitglieder und/oder einfach Menschen, die an unserer Arbeit und unseren Aktivitäten interessiert sind. Wir sind ein ‘bunter Haufen’ und setzen keine gehobenen IT-Kentnisse voraus. Was uns verbindet ist Interesse, Spaß und kritischer Umgang mit Technik. Unser Motto: “all creatures are welcome”.
Wo und wie kann ich mitmachen?
Der beste Einstieg in unser Club-Leben ist der Besuch eines unserer monatlichen Treffens. Eingeladen ist jede:r, zu Beginn auch gern ohne formale Mitgliedschaft. Sehr hilfreich ist, wenn ihr jemanden ansprecht und sagt, dass ihr neu seid und dass ihr Fragen habt. Z.B. worum es gerade geht, wie ihr Euch einbringen könnt, wo die Toilette ist, wie das im Metalab mit Mate oder Bier funktioniert oder was sonst noch interessiert. ;-)
Bitte wartet bei unseren Treffen bitte nicht, bis ihr angesprochen werdet, meldet Euch und gebt Euch als als Neue:r zu erkennen, so kommst du am besten bei uns rein. Wir arbeiten an einem “onboarding-guide”, in dem wollen wir noch strukturiertere Einstiegshilfen bieten - bitte danach fragen, wir sind eigentlich alle recht hilfreich. :-) Außerdem arbeiten wir an einem Konzept das wir Welcome-Angel nenne, das ist zwar noch nicht fertig, aber fragt doch einfach mal danach (Bedarf erzeugt manchmal Angebote).
Wir veranstalten
- Einmal im Monat findet der unverbindliche Stammtisch mit dem Caffeine** **statt. Ort dazu ist das Metalab (mehr zum Metalab im Glossar), aber auch online mit dem Tool Mumble (viel mehr dazu ebenfalls im Glossar ).
- Diverse Arbeitsgruppen (siehe unten )
- andere C3W- oder C3w-nahe Events, online oder offline (siehe Events-Seite https://c3w.at/events/ (to be done)
Am besten einfach mal bei einem Treffen vorbeikommen: entweder im Metalab (Rathausstraße 6, A-1010 Wien) oder online in Mumble.
Das monatliche Treffen Chaos.Communication.Caffeine
Das erste der beiden regelmäßigen Treffen ist das sog. Caffeine, der offizielle Name ist „Chaos. Communication. Caffeine“. Die Einladungen zu den regelmäßigen Treffen werden auf unserer öffentlichen Mailingliste ausgeschickt. Die aktuellen Termine findest du auch auf https://c3w.at/events/ (to be done). Das Treffen ist öffentlich, auch für (noch) Nicht-Mitglieder (online, offline oder hybrid). Der Ort ist das Metalab (Rathausstraße 6, A-1010 Wien). Für Treffen die online oder hybrid stattfinden finden sich die Mumble-Parameter auf https://c3w.at/events/ (to be done).
Das Treffen beginnt üblicherweise mit einem moderierten Überblick über aktuelle Themen, Projekte und Veranstaltungsempfehlungen. Die Themen werden vorab in einem sog. Pad gesammelt (auf das jede:r Zugriff hat) und während des Treffens laufend ergänzt wird - das Protokoll wird gemeinsam öffentlich während der Sitzung erzeugt.
Der URL-Link zu dem jeweiligen Pad wird vorab mit der Einladung über die öffentliche Mailingliste ausgeschickt und während eines Präsenztreffens auf den Beamer projiziert. Wenn das Treffen (auch) über Mumble stattfindet, so wird der Link dort auch im Mumble-Chat gepostet. Fragen und Ergänzungen zum Protokoll können jederzeit von allen Anwesenden eingebracht werden. Einfach nur zuhören ist genauso in Ordnung!
Für eine ganz aktive Mitarbeit ist es hilfreich, ein $Gerät mit Internetzugriff dabei zu haben und auf diese Weise dem Verlauf noch besser zu folgen. Ein öffentliches WLAN wird natürlich angeboten. Mehr Info zu den Pads gibt es im Glossar, siehe Pad.
Nach dem „offiziellen Teil“ gibt es bei Präsenzveranstaltung die Möglichkeit, mit den anderen Teilnehmern zu plaudern, eine Führung durchs Metalab mitzumachen und sich bei einem Getränk mit anderen auszutauschen.
Der monatliche Stammtisch
Dies ist ein unverbindliches Treffen (online und/oder offline), ohne Protokoll, einfach mit Menschen zusammensitzen und plaudern, tolle Gelegenheit um “dumme” Fragen zu stellen ;-)
Der C3W-Stammtisch findet üblicherweise am 1. Freitag im Monat statt, normalerweise im Metalab. Beim Stammtisch treffen sich C3W-Menschen zum gemütlichen Essen, Trinken und Plaudern. Es wird in entspannter Atmosphäre ohne Struktur oder Moderation über aktuelle Themen und Projekte gesprochen.
Unsere Arbeitsgruppen
Auch die Termine (und Orte) der Treffen der Arbeitsgruppen findest du zukünftig auch im Kalender auf https://c3w.at/events/, (to be done) - Gäste sind immer willkommen.
Für die meisten der Arbeitsgruppe gibt es spezielle Matrix-Kanäle in die du dich eintragen lassen kannst.
Luftfilterbegehren (a.k.a gemeinde poken)
Die Arbeitsgruppe Luftfilterbegehren hat eine Website erstellt um österreichischen Einwohnerinnen und Bürgerinnen dabei zu helfen, ihre Gemeinden davon zu überzeugen, wirkungsvolle Maßnahmen gegen COVID-19 und andere durch die Luft übertragene Erkrankungen zu setzen. Hierzu können automatisch generierte E-Mails an die Gemeinden geschickt werden. Das Projekt ist als Open-Source in Flask und python umgesetzt.
Chaos macht Schule - CmS
Das ist eine Arbeitsgruppe, die sich unregelmäßig bei Bedarf trifft. Die Mitglieder:innen dieser Arbeitsgruppe gehen in Schulen (oder Unis und FHs) und erklären dort, was es denn mit “diesem Internet”, Überwachung, Datenschutz und “Hacking” auf sich hat. Wer sich dafür interessiert, der meldet sich bei einem unserer Treffen und lässt sich auf eine spezielle Mailingliste setzen. (Auch Nicht-Mitglieder können bei CmS mitmachen)
Hier gibt es noch mehr Infos zu CmS.
Regio PR - Diskussionsrunde Public Policy
Diese Mitglieder organisieren sich über einen Matrix-Kanal und treffen sich (virtuell oder physisch) um Gesetze, Verordnungen, etc. zu besprechen und bei Bedarf auch zu kommentieren. Wen das interessiert, der sollte dies bei einem der regulären Treffen verkünden, dann wirst du in den Matrix-Kanal aufgenommen.
TOR
Einige Mitglieder:innen betreiben eine TOR-Instanz. Wer da mitmachen möchte, der:die kann sich auf einem unserer Treffen melden und bekommt dann die entsprechenden Kontakte. Mehr Details zu unserem TOR-Aktivitäten auch in unserer Wiki: https://projekte.c3w.at/tor_project
Betreuung unserer IT-Infrastruktur
Einige unserer Mitglieder (die IT-Crowd) kümmern sich um unsere technische Infrastruktur. Unser Verein betreibt einige Server (auf der Basis von Open Source Software), z.B. diesen Webserver hier, unsere interne Cloud-Lösung (Nextcloud), ein Ticket-System, unsere Pads, ein Wiki und bei Bedarf die Webserver die für Veranstaltungen wie die Privacy Week genutzt werden.
Privacyweek [#pw]
Die Privacyweek war bis 2021 eine (fast) jährliche einwöchige Veranstaltung die jeweils Ende Oktober vom Wiener Chaos organisiert wurde. Die Veranstaltung dauert zwar “nur” 1 Woche, die Vorbereitungssitzungen (physisch oder virtuell) ziehen sich aber über den größten Teil des Jahres, denn da gibt es viel zu planen und vorzubereiten.
Hier die Website der vorigen Privacyweek
Die Zuschauer:innen konnten den Veranstaltungen vor Ort oder per Livestream beiwohnen und über Mastodon, Twitter und eigens angebotene, anonyme Fragenformulare Fragen an die Vortragenden des jeweils laufenden Beitrags stellen. Ein Großteil der Vorträge und Panels wurde wie im Anschluss an die PrivacyWeek auch als Aufzeichnung zur Verfügung gestellt und kann dort auch weiterhin konsumiert werden.
Statuten
des Vereins Chaos Computer Club Wien (C3W)
per 2022-07-31
Präambel
Die Informationsgesellschaft unserer Tage ist ohne Computer nicht mehr denkbar. Die Einsatzmöglichkeiten der automatisierten Datenverarbeitung und Datenübermittlung bergen Chancen, aber auch Gefahren für die Einzelnen und für die Gesellschaft. Informations- und Kommunikationstechnologien verändern das Verhältnis Mensch-Maschine und der Menschen untereinander.
Der C3W ist eine Gemeinschaft von Menschen, unabhängig von Geschlecht, Alter, Religion oder Weltanschauung, sexueller Orientierung, ethnischer Zugehörigkeit sowie gesellschaftlicher Stellung, die sich grenzüberschreitend für Informationsfreiheit einsetzt, den kritischen Umgang mit elektronischen Medien sowie der Risiken und Nebenwirkungen der elektronischen Kommunikation und die Verbreitung von freien Technologien und Standards und das Wissen um diese Entwicklung fördert.
§ 1 Name, Sitz und Tätigkeitsbereich
Der Verein trägt den Namen „Chaos Computer Club Wien“ (C3W). Der Sitz ist in Wien, der Verein erstreckt seine Tätigkeit weltweit. Die Errichtung von Zweigvereinen ist zulässig.
§ 2 Vereinszweck
Der Club ist gemeinnützig und nicht auf Gewinn gerichtet.
- Der Club fördert und unterstützt Vorhaben der Bildung und Volksbildung in Hinsicht neuer technischer Entwicklungen, sowie Kunst, Kultur, Wissenschaft und Konsumentenschutz im Sinne der Präambel
- Der Club verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke, er dient ausschließlich und unmittelbar der Volksbildung zum Nutzen der Allgemeinheit. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus den Mitteln des Clubs. Niemand darf durch Ausgaben, die dem Zwecke des Clubs fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
- Der Club setzt und unterstützt Initiativen zur Verbesserung und Verbreitung von Grund- und Menschenrechten oder demokratischen Grundprinzipien sowie des Demokratieverständnisses, insbesondere im Zusammenhang mit neuen Technologien
- Der Club hilft Initiativen, die auf Grund der Verfolgung dieser oder ähnlicher Ziele staatlicher Unterdrückung und polizeilicher, gerichtlicher oder wirtschaftlicher Verfolgung ausgesetzt sind, insbesondere bei der Aufrechterhaltung ihrer technischen und finanziellen Infrastruktur, um die Fortsetzung ihrer Tätigkeit zu ermöglichen, soweit dies im Interesse einer fairen rechtsstaatlichen Behandlung erforderlich ist. Werden im Rahmen der Vereinstätigkeit relevante Erfahrungen und Erkenntnisse gewonnen, werden diese der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.
§ 3 Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks
Der Club fördert den Vereinszweck mithilfe folgender materieller und ideeller Mittel:
Ideelle Mittel:
- Regelmäßige öffentliche Treffen und Informationsveranstaltungen.
- Veranstaltungen und/oder Förderung internationaler Kongresse, Treffen sowie Konferenzen, Kunstprojekte und anderer Veranstaltungen.
- Herausgabe von Zeitschriften (on- & offline).
- Öffentlichkeitsarbeit in allen Medien.
- Arbeits- und Erfahrungsaustauschkreise.
- Förderung des schöpferisch-kritischen Umgangs mit Technologie.
- Sicherstellung und Ausbau des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung
- Informationsaustausch mit den in der Gesetzgebung vorgesehenen Organen
- Informationsaustausch mit den in der Verfassung vorgesehenen Legislativ- und Kontrollorganen, insbesondere zum Thema Digitale Kommunikation
- Durchführung und Unterstützung von Fachdiskussionen und Informationsaustausch im Sinne des Vereinszwecks
- Hilfestellung und Beratung bei technischen und rechtlichen Fragen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten für die Mitglieder.
- Zusammenarbeit und Austausch mit nationalen und internationalen Gruppierungen, deren Ziele mit denen des C3W vereinbar sind.
- Förderung von wissenschaftlichen Arbeiten im Sinne des Vereinszwecks
- Veranstaltungen und Projekte, die sich speziell an Jugendliche richten.
- Beschaffung und Verbreitung von Informationen, insbesondere im Internet aber auch in Druckwerken;
- Sicherung und Weiterverbreitung von mit Zensur und Unterdrückung bedrohten Informationen und Dokumenten;
- Zurverfügungstellung von technischen Einrichtungen und sonstige Unterstützung einschließlich Spenden an von Zensur und Unterdrückung bedrohte Personen und Organisationen;
- Veranstaltung von Diskussionen, Seminaren, Vorträgen, Sportveranstaltungen und dergleichen;
- Presseaussendungen und Medienarbeit;
- Betrieb von Informations- und Internetplattformen;
- Gründung von und Beteiligung an gemeinnützigen Kapitalgesellschaften;
- Mitgliedschaft in anderen Vereinen und Organisationen.
Die erforderlichen materiellen Mittel sollen aufgebracht werden durch:
- Mitgliedsbeiträge;
- Spenden, öffentliche Förderungen, Sammlungen, Vermächtnisse, Subventionen und sonstige Zuwendungen;
- Erträgnisse aus Publikationen und Veranstaltungen;
- Erlöse aus dem Verkauf von Vereinsartikeln;
- Sponsorbeiträge und Inseratenerträge;
- Erträge aus Beteiligungen und Vereinsvermögen.
§ 4 Arten der Mitgliedschaft
- Die Mitglieder des Vereins gliedern sich in ordentliche, außerordentliche, Förder- und Ehrenmitglieder.
- Ordentliche Mitglieder sind jene, die sich voll an der Vereinsarbeit beteiligen. Ordentliche Mitglieder können nur physische Personen werden.
Außerordentliche Mitglieder sind solche, welche die Vereinstätigkeit vor allem durch Zahlung eines erhöhten Mitgliedsbeitrags fördern.
Fördermitglieder sind Mitglieder ohne Stimmrecht.
Juristische Personen können als außerordentliche Mitglieder dem C3W beitreten.
Ehrenmitglieder sind Personen, die im Rahmen der Generalversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.
§ 5 Erwerb der Mitgliedschaft
- Mitglieder des Vereins können alle physischen Personen, sowie juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften werden. Die Mitgliedsrechte von juristischen Personen als außerordentliche Mitglieder werden durch eine namhaft gemachte natürliche Person wahrgenommen.
- Die Aufnahme von ordentlichen, fördernden und außerordentlichen Mitgliedern wird vom Vorstand beschlossen. Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden.
- Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt auf Antrag durch die Generalversammlung.
§ 6 Beendigung der Mitgliedschaft
- Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, bei juristischen Personen und rechtsfähigen Personengesellschaften durch Verlust der Rechtspersönlichkeit, durch freiwilligen Austritt oder durch Ausschluss.
- Der Austritt kann jederzeit erfolgen; eine Rückerstattung eines bereits gezahlten Jahresbeitrags erfolgt nicht. Der Austritt muss dem Vorstand schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt werden.
- Der Vorstand kann ein Mitglied ausschließen, wenn dieses trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung, ggf. per E-Mail, unter Setzung einer angemessenen Nachfrist länger als sechs Monate mit der Zahlung der Mitgliedsbeiträge im Rückstand ist. Die Verpflichtung zur Zahlung der fällig gewordenen Mitgliedsbeiträge bleibt hiervon unberührt.
- Der Ausschluss eines Mitglieds aus dem Verein kann vom Vorstand auch wegen grober Verletzung anderer Mitgliedspflichten oder wegen vereinsschädigenden Verhaltens (beispielsweise eine Verletzung der Unvereinbarkeitserklärung vom 2017-12-24) verfügt werden.
- Die Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft kann aus den im Abs. 4 genannten Gründen von der Generalversammlung über Antrag des Vorstands beschlossen werden.
§ 7 Rechte und Pflichten der Mitglieder
- Die Mitglieder sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen. Die Beanspruchung technischer Einrichtungen ist an die Zustimmung des Vorstandes gebunden. Das Stimmrecht in der Generalversammlung sowie das aktive und passive Wahlrecht steht nur den ordentlichen Mitgliedern und den Ehrenmitgliedern zu.
- Jedes Mitglied ist berechtigt, vom Vorstand die Ausfolgung der Statuten zu verlangen.
- Mindestens ein Zehntel der Mitglieder kann vom Vorstand die Einberufung einer Generalversammlung verlangen.
- Die Mitglieder sind in jeder Generalversammlung vom Vorstand über die Tätigkeit und finanzielle Gebarung des Vereins zu informieren. Wenn mindestens ein Zehntel der Mitglieder dies unter Angabe von Gründen verlangt, hat der Vorstand den betreffenden Mitgliedern eine solche Information auch sonst binnen vier Wochen zu geben.
- Die Mitglieder sind vom Vorstand über den geprüften Rechnungsabschluss (Rechnungslegung) zu informieren. Geschieht dies in der Generalversammlung, sind die Rechnungsprüfer einzubinden.
- Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereins nach Kräften zu fördern und alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen und der Zweck des Vereins Schaden erleiden könnte. Sie haben die Vereinsstatuten und die Beschlüsse der Vereinsorgane zu beachten.
- Die ordentlichen, fördernden und außerordentlichen Mitglieder sind zur pünktlichen Zahlung der Mitgliedsbeiträge in der von der Generalversammlung beschlossenen Höhe bis spätestens zum 31. Jänner jeden Jahres verpflichtet. Der Mitgliedsbeitrag für das erste Kalenderjahr ist zugleich mit dem Beitrittsersuchen an den Vorstand zu übermitteln. Im Falle einer Ablehnung der Aufnahme ist der Betrag zu refundieren.
§ 8 Vereinsorgane
Organe des Vereins sind die Generalversammlung (§§ 9 und 10), der Vorstand (§§ 11 bis 13), die Rechnungsprüfer (§ 14) und das Schiedsgericht (§ 15).
§ 9 Generalversammlung
- Die Generalversammlung ist die „Mitgliederversammlung“ im Sinne des Vereinsgesetzes 2002. Eine ordentliche Generalversammlung findet jährlich statt.
- Eine außerordentliche Generalversammlung findet auf
- Beschluss des Vorstands oder der ordentlichen Generalversammlung,
- Antrag in Textform, gezeichnet von mindestens einem Zehntel der Mitglieder,
- Verlangen der Rechnungsprüfer (§ 21 Abs. 5 erster Satz VereinsG),
- Beschluss eine*r Rechnungsprüfer*in (§ 21 Abs. 5 zweiter Satz VereinsG, § 11 Abs. 2 dritter Satz dieser Statuten),
- Beschluss eines/einer gerichtlich bestellten Kurator*in (§ 11 Abs. 2 letzter Satz dieser Statuten) binnen vier Wochen statt.
- Sowohl zu den ordentlichen wie auch zu den außerordentlichen Generalversammlungen sind alle Mitglieder mindestens zwei Wochen vor dem Termin schriftlich oder per E-Mail (an die vom Mitglied dem Verein bekanntgegebene E-Mail-Adresse) einzuladen. Die Anberaumung der Generalversammlung hat unter Angabe der Tagesordnung zu erfolgen. Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand (Abs. 1 und Abs. 2 lit. a – c), durch die Rechnungsprüfenden/ein*e Rechnungsprüfer*in (Abs. 2 lit. d) oder durch eine*n gerichtlich bestellte Kurator*in (Abs. 2 lit. e).
- Anträge zur Generalversammlung sind mindestens drei Tage vor dem Termin der Generalversammlung beim Vorstand in Schriftform einzureichen.
- Gültige Beschlüsse – ausgenommen solche über einen Antrag auf Einberufung einer außerordentlichen Generalversammlung – können nur zur Tagesordnung gefasst werden.
- Bei der Generalversammlung sind alle Mitglieder teilnahmeberechtigt. Stimmberechtigt sind nur die ordentlichen Mitglieder und die Ehrenmitglieder. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Die Übertragung des Stimmrechts auf ein anderes Mitglied im Wege einer schriftlichen Bevollmächtigung mit eigenhändiger Unterschrift ist zulässig. PDF-Formular Stimmdelegation
- Die Generalversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der Erschienenen beschlussfähig.
- Die Wahlen und die Beschlussfassungen in der Generalversammlung erfolgen in der Regel mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Beschlüsse, mit denen das Statut des Vereins geändert oder der Verein aufgelöst werden soll, bedürfen jedoch einer qualifizierten Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen gültigen Stimmen.
- Auf Antrag von mindestens einem Fünftel der ordentlichen Mitglieder oder der Rechnungsprüfung, sind die Wahlen mittels geheimer Briefwahl durchzuführen. Details regelt eine vom jeweiligen Gremium beschlossene Wahlordnung.
- Den Vorsitz in der Generalversammlung führt die Obperson, in deren Verhinderung ihre Stellvertreter*in. Wenn auch diese verhindert ist, so führt das an Jahren älteste anwesende Vorstandsmitglied den Vorsitz.
§ 10 Aufgaben der Generalversammlung
Der Generalversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten:
- Beschlussfassung über den Voranschlag;
- Entgegennahme und Genehmigung des Rechenschaftsberichts und des Rechnungsabschlusses unter Einbindung der Rechnungsprüfer;
- Wahl und Enthebung der Mitglieder des Vorstands und der Rechnungsprüfer*innen;
- Genehmigung von Rechtsgeschäften zwischen Rechnungsprüfenden und Verein;
- Entlastung des Vorstands;
- Festsetzung der Höhe der Mitgliedsbeiträge für ordentliche, außerordentliche, Förder- sowie Ehrenmitglieder;
- Verleihung und Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft;
- Beschlussfassung über Statutenänderungen und die freiwillige Auflösung des Vereins;
- Beratung und Beschlussfassung über sonstige auf der Tagesordnung stehende Fragen.
§ 11 Vorstand
- Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern, und zwar aus Obperson, Schriftführer*in sowie Kassier*in (die im Folgenden als “Kassa” bezeichnet wird). Weitere Mitglieder des Vorstandes können in der Generalversammlung gewählt werden.
- Der Vorstand wird von der Generalversammlung gewählt. Der Vorstand hat bei Ausscheiden eines gewählten Mitglieds das Recht, an seine Stelle ein anderes wählbares Mitglied zu kooptieren, wozu die nachträgliche Genehmigung in der nächstfolgenden Generalversammlung einzuholen ist. Fällt der Vorstand ohne Selbstergänzung durch Kooptierung überhaupt oder auf unvorhersehbar lange Zeit aus, so ist jede*r Rechnungsprüfende verpflichtet, unverzüglich eine außerordentliche Generalversammlung zum Zweck der Neuwahl eines Vorstands einzuberufen. Sollten auch die Rechnungsprüfenden handlungsunfähig sein, hat jedes ordentliche Mitglied, das die Notsituation erkennt, unverzüglich die Bestellung eine*r Kurator*in beim zuständigen Gericht zu beantragen, welche*r umgehend eine außerordentliche Generalversammlung einzuberufen hat.
- Die Funktionsperiode des Vorstands beträgt zwei Jahre; Wiederwahl ist möglich. Jede Funktion im Vorstand ist persönlich auszuüben.
- Der Vorstand wird von der Obperson, bei Verhinderung der stellvertretenden Person, schriftlich oder mündlich einberufen. Ist auch diese auf unvorhersehbar lange Zeit verhindert, darf jedes sonstige Vorstandsmitglied den Vorstand einberufen.
- Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn alle seine Mitglieder eingeladen wurden und mehr als die Hälfte von ihnen anwesend ist.
- Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit; bei Stimmengleichheit gibt die Stimme der Obperson den Ausschlag. Beschlüsse des Vorstandes sind zu protokollieren.
- Den Vorsitz führt die Obperson, bei Verhinderung die stellvertretende Person. Ist auch diese/r verhindert, obliegt der Vorsitz dem an Jahren ältesten anwesenden Vorstandsmitglied.
- Die Obperson kann Beschlüsse des Vorstandes auch im Umlaufweg einholen, soweit jedes Vorstandsmitglied mit einer Beschlussfassung im Umlaufweg einverstanden ist. Für derartige Beschlüsse gelten die im Abs. 6 angeführten Mehrheitsverhältnisse.
- Außer durch den Tod und Ablauf der Funktionsperiode (Abs. 3) erlischt die Funktion eines Vorstandsmitglieds durch Enthebung (Abs. 10) oder Rücktritt (Abs. 11).
- Die Generalversammlung kann jederzeit den gesamten Vorstand oder einzelne seiner Mitglieder entheben. Die Enthebung tritt mit Bestellung des neuen Vorstands bzw Vorstandsmitglieds in Kraft.
- Die Vorstandsmitglieder können jederzeit schriftlich ihren Rücktritt erklären. Die Rücktrittserklärung ist an den Vorstand, im Falle des Rücktritts des gesamten Vorstands an die Generalversammlung zu richten. Der Rücktritt wird erst mit Wahl bzw Kooptierung (Abs. 2) eines Nachfolgers wirksam.
§ 12 Aufgaben des Vorstands
Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereins. Er ist das „Leitungsorgan“ im Sinne des Vereinsgesetzes 2002. Ihm kommen alle Aufgaben zu, die nicht durch die Statuten einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. In seinen Wirkungsbereich fallen insbesondere folgende Angelegenheiten:
- Einrichtung eines den Anforderungen des Vereins entsprechenden Rechnungswesens mit laufender Aufzeichnung der Einnahmen/Ausgaben und Führung eines Vermögensverzeichnisses als Mindesterfordernis;
- Erstellung des Jahresvoranschlags, des Rechenschaftsberichts und des Rechnungsabschlusses;
- Vorbereitung und Einberufung der Generalversammlung in den Fällen des § 9 Abs. 1 und Abs. 2 lit. a – c dieser Statuten;
- Information der Vereinsmitglieder über die Vereinstätigkeit, die Vereinsgebarung und den geprüften Rechnungsabschluss;
- Verwaltung des Vereinsvermögens;
- Aufnahme und Ausschluss von ordentlichen, fördernden sowie außerordentlichen Vereinsmitgliedern;
- Aufnahme und Kündigung von Angestellten des Vereins;
- Entscheidung über den Einsatz der materiellen und ideellen Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks.
§ 13 Besondere Obliegenheiten einzelner Vorstandsmitglieder
- Die Obperson führt die laufenden Geschäfte des Vereins. Die Schriftführung unterstützt die Obperson bei der Führung der Vereinsgeschäfte.
- Die Obperson vertritt den Verein nach außen. Schriftliche Ausfertigungen des Vereins bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Unterschriften der Obperson und der Schriftführung, in Geldangelegenheiten (vermögenswerte Dispositionen) der Obperson und der Kassa. Rechtsgeschäfte zwischen Vorstandsmitgliedern und Verein bedürfen der Zustimmung eines anderen Vorstandsmitglieds.
- Rechtsgeschäftliche Bevollmächtigungen, den Verein nach außen zu vertreten bzw. für ihn zu zeichnen, können ausschließlich von den in Abs. 2 genannten Vorstandsmitgliedern erteilt werden.
- Bei Gefahr im Verzug ist die Obperson berechtigt, auch in Angelegenheiten, die in den Wirkungsbereich der Generalversammlung oder des Vorstands fallen, unter eigener Verantwortung selbständig Anordnungen zu treffen; im Innenverhältnis bedürfen diese jedoch der nachträglichen Genehmigung durch das zuständige Vereinsorgan.
- Die Obperson führt den Vorsitz in der Generalversammlung und im Vorstand.
- Die Schriftführung führt die Protokolle der Generalversammlung und des Vorstands.
- Die Kassa ist für die ordnungsgemäße Geldgebarung des Vereins verantwortlich.
- Im Fall der Verhinderung wird an die Stelle der Obperson eine Stellvertretung bestimmt. Der Schriftführung und der Kassa vertreten einander im Verhinderungsfall wechselseitig, wenn es keine in der Generalversammlung festgelegten Stellvertreter gibt.
- Der Vorstand ist befugt, zur Führung des täglichen Geschäftsbetriebs eine geschäftsführende Person zu bestellen. Der Umfang der Geschäftsführungsbefugnis und die Reichweite der Vertretungsbevollmächtigung sind im entsprechenden Vorstandsbeschluss und in der Vollmacht genau zu bezeichnen.
§ 14 Rechnungsprüfende
- Zwei Rechnungsprüfende werden von der Generalversammlung auf die Dauer von 2 Jahren gewählt. Wiederwahl ist möglich. Die Rechnungsprüfenden dürfen keinem Organ – mit Ausnahme der Generalversammlung – angehören, dessen Tätigkeit Gegenstand der Prüfung ist.
- Den Rechnungsprüfenden obliegt die laufende Geschäftskontrolle sowie die Prüfung der Finanzgebarung des Vereins im Hinblick auf die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung und die statutengemäße Verwendung der Mittel. Der Vorstand hat den Rechnungsprüfenden die erforderlichen Unterlagen vorzulegen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Die Rechnungsprüfenden haben dem Vorstand über das Ergebnis der Prüfung zu berichten.
- Rechtsgeschäfte zwischen Rechnungsprüfenden und Verein bedürfen der Genehmigung durch die Generalversammlung. Im Übrigen gelten für die Rechnungsprüfenden die Bestimmungen des § 11 Abs. 9 bis 11 sinngemäß.
§ 15 Schiedsgericht
- Zur Schlichtung von allen aus dem Vereinsverhältnis entstehenden Streitigkeiten ist das vereinsinterne Schiedsgericht berufen. Es ist eine „Schlichtungseinrichtung“ im Sinne des Vereinsgesetzes 2002 und kein Schiedsgericht nach den §§ 577 ff ZPO.
- Das Schiedsgericht setzt sich aus drei ordentlichen Vereinsmitgliedern zusammen. Es wird derart gebildet, dass ein Streitteil dem Vorstand ein Mitglied als Schiedsrichter schriftlich namhaft macht. Über Aufforderung durch den Vorstand binnen sieben Tagen macht der andere Streitteil innerhalb von 14 Tagen seinerseits ein Mitglied des Schiedsgerichts namhaft. Nach Verständigung durch den Vorstand innerhalb von sieben Tagen wählen die namhaft gemachten Schiedsrichter*innen binnen weiterer 14 Tage ein drittes ordentliches Mitglied als Vorsitzende*n des Schiedsgerichts. Bei Stimmengleichheit entscheidet unter den Vorgeschlagenen das Los. Die Mitglieder des Schiedsgerichts dürfen keinem Organ – mit Ausnahme der Generalversammlung – angehören, dessen Tätigkeit Gegenstand der Streitigkeit ist.
- Das Schiedsgericht fällt seine Entscheidung nach Gewährung beiderseitigen Gehörs bei Anwesenheit aller seiner Mitglieder mit einfacher Stimmenmehrheit. Es entscheidet nach bestem Wissen und Gewissen. Seine Entscheidungen sind vereinsintern endgültig.
§ 16 Freiwillige Auflösung des Vereins
- Die freiwillige Auflösung des Vereins kann nur in einer Generalversammlung und nur mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden.
- Die Generalversammlung hat - sofern Vereinsvermögen vorhanden ist - über die Abwicklung zu beschließen. Insbesondere hat sie eine*n Abwickler*in zu berufen und Beschluss darüber zu fassen, wem diese*r das nach Abdeckung der Passiva verbleibende Vereinsvermögen zu übertragen hat.
- Der letzte Vereinsvorstand hat die freiwillige Auflösung binnen vier Wochen nach Beschlussfassung der zuständigen Vereinsbehörde schriftlich anzuzeigen.
§ 17 Verwendung des Vereinsvermögens bei Ausscheiden von Mitgliedern, bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall des begünstigten Zwecks
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall des bisherigen begünstigten Vereinszwecks ist das nach Abdeckung der Passiva verbleibende Vereinsvermögen für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke im Sinne der §§ 34 ff Bundesabgabenordnung (BAO) zu verwenden. Soweit möglich und erlaubt, soll es dabei Institutionen zufallen, die gleiche oder ähnliche Zwecke wie dieser Verein verfolgen.
Unterabschnitte von Statuten
Unvereinbarkeitserklärung
Position beziehen gegen Rechts
(I) Die Ausgangslage
Vor über 10 Jahren (2005) hat der Chaos Computer Club e.V. die Erklärung „Farbe gegen Rechts“ veröffentlicht [Ref. 1 ]. Die schon dort getroffenen Aussagen zu notwendigem kritischen Umgang mit Computern und Technik gelten unverändert auch heute. Praktisch jeder Mensch trägt rund um die Uhr mindestens einen Computer und unzählige darin eingebaute Sensoren bei sich. Damit geht ein potentiell vollständiger Verlust der Privatsphäre einher.
(II) Die Macht der Technik
Technische Entwicklungen bieten vielfältige Chancen und Möglichkeiten, die allen Menschen Fortschritt nahe bringen, ihnen bei Missbrauch aber auch Schaden zufügen können.
Wir sehen diese vielen Möglichkeiten, die durch Technik das Leben und Zusammenleben der Menschen erleichtern können. Wir erkennen die Risiken, die mit dem Einsatz von Technik verbunden sein können. Wir lehnen Anwendungen, die dazu gedacht sind, Menschen zu diskriminieren, zu benachteiligen und nach willkürlichen Maßstäben zu bewerten, ab.
Jede technische Lösung – und sei sie in noch so guter Absicht entstanden – existiert nicht in einem Vakuum. Sie hat das Potenzial von Menschen gegen Menschen missbraucht zu werden.
Wer Verantwortung über staatliche Infrastruktur trägt, hat sich auch den Mitgliedern der Gesellschaft gegenüber für Fehlverhalten zu verantworten. Handlungen im Rahmen dieser Verantwortung müssen transparent und von allen Mitgliedern der Gesellschaft nachvollziehbar sein. Diese Machtposition darf nicht missbraucht werden.
Resultate und Erkenntnisse aus Projekten, welche mit staatlichen Mitteln unterstützt oder finanziert wurden, müssen allen Menschen unter Verwendung offener Lizenzen sowie maschinenlesbar im Sinne von offenen Daten zur Verfügung stehen. Dies verlangen wir zum Wohle der Menschheit.
(III) Der Überwachungsstaat
Eine zentrale Aufgabe des Staates ist es, die Freiheit seiner Bürger*innen zu gewährleisten, die unantastbare Würde des Menschen zu sichern und vor Herabwürdigung zu schützen [Ref. 2].
Das von der österreichischen Regierung vorgeschlagene, und in Teilen bereits umgesetzte Überwachungspaket zeigt, dass die Bevölkerung in ihrer Gesamtheit als Bedrohung angesehen wird. Anders lässt sich der offensichtliche Generalverdacht, unter den dieser Entwurf uns alle stellt, nicht erklären. Auch der Mauerbau am Ballhausplatz, später zu Pollern reduziert, lässt eine gesteigerte Furcht vor mündigen Bürger*innen vermuten.
Aber: Überwachung bedeutet nicht Sicherheit, sie bleibt Überwachung. Sie bedeutet Einschränkung und Repression für jede*n. Besonders hart betroffen davon sind ohnehin die schwächsten Teile der Gesellschaft, benachteiligte und marginalisierte Gruppen [Ref. 3], von denen einige in der aktuellen politischen Rhetorik pauschal als Gefährder*innen gebrandmarkt und vorverurteilt werden.
Der im aktuellen Regierungsprogramm skizzierte Kurs deutet auf einen weiteren massiven Ausbau derartiger diskriminierender und erniedrigender Praktiken hin. Diese lehnen wir entschieden ab.
(IV) Der zurück gewandte Blick
Im Regierungsprogramm wurden ausdrücklich „christliche“ Werte niedergeschrieben, welche jeden Menschen anderen Glaubens sowie Menschen ohne Konfession im Jahr 2017 zu Außenseiter*innen der Gesellschaft degradieren. Wir stehen für eine konsequente Fortführung der Trennung von Staat und religiösen Institutionen. Wir interpretieren derartige Formulierungen als staatliche Diskriminierung, welche sich mit den Grundsätzen eines modernen und aufgeklärten Landes nicht vereinbaren lassen.
Die jetzige Regierung vertritt Ansichten, die selbst das Wort „konservativ“ modern erscheinen lassen. Vom obersten Gerichtshof überstimmt, der die Ehe für Alle in Österreich beschloss, wird Familie von der Regierung dennoch ausdrücklich als Einheit von Mann, Frau und Kindern definiert. Das steht nicht nur in bewusstem und absichtlichem Widerspruch zum Urteil des obersten Gerichtshofes und der Auffassung eines Großteils der österreichischen Bevölkerung, sondern ist auch ein Rückschritt in den Geist des letzten Jahrtausends.
Die Besetzung der Regierungsposten im Kabinett durch den aktuellen Bundeskanzler und seinen Stellvertreter zeigt außerdem eine starke Tendenz zu nationalistischem, rassistischem und antisemitischem Gedankengut. Weiters ist anzumerken, dass die Rhetorik dieser Regierung gegenüber marginalisierten Gruppen üblicherweise von rechten bis rechtsextremen Gruppierungen verwendet wird.
(V) Unsere Position
Der Chaos Computer Club Wien (C3W) ist eine Gemeinschaft von Menschen, unabhängig von Geschlecht, Alter, Religion oder Weltanschauung, sexueller Orientierung, ethnischer Zugehörigkeit sowie gesellschaftlicher Stellung, die sich grenzüberschreitend für Informationsfreiheit einsetzt. Der C3W fördert den kritischen Umgang mit elektronischen Medien sowie den Risiken und Nebenwirkungen der elektronischen Kommunikation, die Verbreitung von freien Technologien und Standards sowie das Wissen um diese Entwicklung. Wir verstehen uns daher bei Themen mit technologischem Hintergrund als Vertreter der Zivilgesellschaft.
Wer es darauf anlegt, das Zusammenleben in dieser Gesellschaft zu zerstören und auf eine Gesellschaft hinarbeitet, die auf Spaltung, Chauvinismus, Ausgrenzung, Bespitzelung und Nationalismus beruht, arbeitet gegen die humanistischen Grundsätze, die uns als Verein verbinden.
(VI) Unsere Erklärung
Der Chaos Computer Club Wien erklärt das Vertreten von Rassismus und die Verharmlosung der historischen sowie aktuellen rechten Gewalt für unvereinbar mit einer Mitgliedschaft. Dazu zählt für uns die Mitgliedschaft in entsprechenden Gruppierungen ebenso wie die Unterstützung derselben (etwa durch Mitarbeit im Wahlkampf oder bei Demonstrationen). Auch das „passive“ Befürworten rechten Gedankenguts stellt für uns ein absolutes ‚No Go‘ dar und ist daher mit einer Mitgliedschaft im C3W nicht vereinbar.
- Chaos Computer Club Wien
Referenzen:
Ref 1:
CCC e.V.: Unvereinbarkeitserklärung
Ref 2:
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften: Artikel 1 Charta der Grundrechte der Europäischen Union
Ref 3:
Anmerkung: Hierzu können unter anderem Alleinerzieher*innen, Arbeiter*innen, Geringverdienende, Arbeitslose, (in Österreich wohnhafte) nicht-österreichische Staatsbürger*innen und nicht zuletzt Frauen, sowie trans* und nicht-binäre Personen gezählt werden.
Über den C3W
Der Chaos Computer Club Wien (C3W) ist eine Gemeinschaft von Menschen, unabhängig von Geschlecht, Alter, Religion oder Weltanschauung, sexueller Orientierung, ethnischer Zugehörigkeit sowie gesellschaftlicher Stellung, die sich grenzüberschreitend für Informationsfreiheit einsetzt, den kritischen Umgang mit elektronischen Medien sowie der Risiken und Nebenwirkungen der elektronischen Kommunikation und die Verbreitung von freien Technologien und Standards und das Wissen um diese Entwicklung fördert. Dazu gehört auch die Verbreitung von freien Technologien z. B. OpenSource, Standards und das Wissen um diese Entwicklungen.
Wir verstehen uns daher bei Themen mit technologischem Hintergrund als Vertreter der Zivilgesellschaft.
Der C3W (Chaos Computer Club Wien) ist ein eigenständiger Verein, aber auch als ERFA Teil des Chaos Computer Clubs (CCC) in Deutschland.
Die Vereinsmitglieder:innen treffen sich regelmäßig (online oder offline) zu Events (die auf der Website (alter Link) zu finden sind und offene für alle Interessierten. Die eigentliche ‘Arbeit’ findet in Arbeitsgruppen statt, die sich bei Bedarf treffen, auch diese Termine finden sich üblicherweise im Eventkalender. (to be done)
Unser Selbstbild, die Hackerethik
Die Mitglieder des C3W bezeichnen sich (oft) als Hacker oder Haecksen/Häcksen. Darunter verstehen wir Menschen, die Freude an Technik haben, aber gleichzeitig einen kritischen Umgang mit Technik pflegen. Sie wollen nicht nur verstehen, wie etwas funktioniert, sondern auch, welche Auswirkungen dies auf Einzelne oder die Gesellschaft haben kann. Hacker und Haecksen untersuchen die möglichen Auswirkungen und warnen vor möglichen Problem. Diese Erkenntnisse werden dann entweder direkt publiziert oder als Vortrag auf einer unserer Veranstaltungen präsentiert, diese Vorträge finden sich dann (meist) auf der Media-Seite des CCC.
Einen ausführlichen Text zu Hackerethik findet sich auf der Website des CCC.
Stellungnahmen des C3Ws
Hier veröffentlichen wir aktuelle (und ältere) Stellungnahmen unseres Vereins.
Der Wiener Chaos Computer Club C3W sieht sich als Teil einer größeren Community von Organisationen des CCC und anderen chaos-nahen Strukturen - hier sind eine Reihe gelistet.
Chaosnahe Hackspaces und Vereine
Hackspaces sind eine weltweite Community von Technikern und Bastlern. Mehr dazu im Glossar. Der C3W betrachtet sich als aktives Mitglied dieser Community. Hier sind einige unserer Partner.
- Metalab Wien: metalab.at @MetalabVie
- IT-Syndikat, Innsbruck: it-syndikat.org @ITSyndikat
- Chaostreff Salzburg: sbg.chaostreff.at @Chaos_SBG
- Realraum Graz: realraum.at @Realraum
- Spektral Graz: spektral.at @SpektralGraz
- /dev/lol Linz: devlol.org @HackerspaceLinz
- Segmentation Vault St. Pölten segvault.space @segvaultspace
- /usr/space Leobersdorf usrspace.at @usrspace_at
- CCC e.V. der deutsche Gründerverein der Chaos-Bewegung, zu finden auf ccc.de @CCC
Websites von chaos-nahen Organisationen
Der C3W setzt sich für die Informationsfreiheit und den kritischen Umgang mit Techik und elektronischen Medien ein, betrachtet Risiken und Nebenwirkungen. Hier findet sich ein Überblick über unsere Partner-Organisationen und Ressourcen im Netz.
- epicenter.works for digital rights - @epicenter_works
- Initiative für Netzfreiheit netzfreiheit.org
- Forum Informationsfreiheit
- Beteiligung der BürgerInnen parlament.gv.at
Chaos-nahe Podcasts
- Chaos Radio chaosradio.ccc.de
- Chaos Radio Express cre.fm
- Chaos Talk Salzburg Lets Netz
- Logbuch Netzpolitik Logbuch:Netzpolitik
Radio
Vereinsleben
Wir freuen uns sehr über neue Mitglieder und/oder einfach Menschen, die an unserer Arbeit und unseren Aktivitäten interessiert sind. Wir sind ein ‘bunter Haufen’ und wir setzen keine gehobenen IT-Kentnisse voraus. Was uns verbindet ist Interesse und Spaß und kritischer Umgang mit Technik. Unser Motto: “all creatures are welcome”.
Wo und wie kann ich mitmachen? - Welche Arbeitsgruppen gibt es?
Wie im C3W mitgemacht werden kann, das wird ausführlich an anderer Stelle erklärt und zwar unter dem Stichwort mitmachen.
Wer aber sein Verhältnis zum C3W auf eine engere Grundlage stellen will, der/die ist sehr herzlich eingeladen, Mitglied zu werden. Was die Mitglieder:innen erwartet, das kann in den Statuten nachgelesen werden.
Unser Mitgliedsbeitrag beträgt derzeit 45 € im Jahr, in Härtefällen sind natürlich Reduktionen möglich.
Kontakt
Unsere Kontaktoptionen finden sich auf der Homepage
Unsere Services
Öffentliche Online Services
Der Chaos Computer Club Wien (C3W) betreibt zum eigenen Zwecke, aber auch für die ‘Community’ einige kostenlose Onlinedienste. Die Verfügbarkeit dieser Dienste erfolgt nach dem „Best Effort“ Prinzip: Es besteht kein Anspruch auf die Verfügbarkeit oder Eignung der Dienste zu irgendwelchen Zwecken. Deine Mitgliedbeiträge, Spenden und die ehrenamtliche Arbeit der System-Administrator*innen ermöglichen den Betrieb dieser Dienste.
CryptPad
Das C3W CryptPad (siehe auch im Glossar) bietet die Möglichkeit kollaborativ Texte zu erstellen (inklusive Formatierung, oder auch Code mit Syntax Highlighting), Umfragen zu machen, sowie Skizzen und einfache Präsentationen zu erstellen. Eine Registrierung ist optional und die Nutzung kann anonym und ohne Email-Adresse erfolgen, eine Registrierung bietet jedoch einige Komfortfunktionen. Die Inhalte von Pads, Umfragen, etc. können am Server auch von den Administrator*innen nicht eingesehen werden, da nur verschlüsselte Daten auf den Servern des C3W abgelegt werden (zero knowledge). Die Daten werden bereits bei Dir im Browser verschlüsselt und erst danach an unseren Server übertragen. Die Inhalte werden nur jenen bekannt mit denen Du die jeweilige URL teilst. Solltest Du das Passwort zu Deinem Account vergessen, ist es uns nicht möglich den Account wieder herzustellen. Das C3W CryptPad ist eine öffentliche Instanz des OpenSource CryptPad Projektes. Den Sourcecode findest Du auf Github.
Tor-Relays
Zur Stärkung von Anonymität und digitaler Selbstverteidigung gegen Tracking betreibt der C3W Tor-Relays. Einige weitere Hintergründe gibt es bei Mitmachen und im Glossar
Dashboard
Alle öffentlichen und C3W-internen Services und Kontaktmöglichkeiten des C3W finden sich auf dem (Dashboard)(https://dashboard.c3w.at/) (alter Link)
Wir betreiben eine Reihe von weiteren internen services, Hintergründe zu der Software findet sich im Glossar.
nextcloud/akkumulator, byro, issuetracker, pretalx/pretix und unser Wiki, das für viele interne Projekt nutzen, z.B. die nötigen PrivacyweekTutorials für die oder auch die Sternenküche.
Chaos macht Schule
Eine Bildungsinitiative des Chaos Computer Clubs
Chaos macht Schule ist eine Initiative des Chaos Computer Clubs, die mit verschiedenen Bildungsinstitutionen zusammenarbeiten. Ziel des Projekts ist es, Schüler_Innen, Eltern und Lehrer_Innen in den Bereichen Medienkompetenz und Technikverständnis zu stärken und einen Blick hinter die Kulissen der digitalen Welt zu ermöglichen.
Motivation
Internet und soziale Netzwerke sind heute für Kinder und Jugendliche ein wichtiger Lebens- und Kommunikationsraum, in denen sie sich frei bewegen und entfalten. Die rasanten Entwicklungen der Technik nehmen sie begeistert auf. Leider werden dabei Inhalte sowohl der Medienkunde als auch der Informatik im Unterricht nur unzureichend vermittelt. Anpassungen der Lehrpläne an die rasanten Veränderungen der digitalen Welt benötigen zu viel Zeit. Vielen Eltern und Lehrenden fehlt das technische Wissen, um die Heranwachsenden beim richtigen Umgang mit dem neuen Medium Internet zu beraten und ihre Fragen beantworten zu können.
Da im CCC schon immer ein selbstverständlicher, aber trotzdem kritischer Umgang mit modernster Technik, vor allem im Bezug auf das Internet, gelebt wird, sehen wir uns in der Pflicht, Interessierte über Möglichkeiten, Risiken und Grenzen des Werkzeugs Internet aufzuklären.
Angebot
Mehrere Erfa-Kreise bieten unter dem Titel „Chaos macht Schule“ ein eigenständiges Vortrags-, Workshop- und Schulungsangebot zu Themen wie Internetnutzung, Risiken von sozialen Netzen, Datenschutz, Urheberrecht im Netz und verwandten Themen an.
Veranstaltungen mit Schüler_Innen
Je nach geplantem Rahmen und zur Verfügung stehender Zeit – von ein, zwei Schulstunden bis hin zu mehrtägigen Projekten – versuchen wir, zunächst ein gewisses technisches Grundverständnis aufzubauen und grundlegende Fragen zu klären. Viele Schüler benutzen zwar die digitalen Medien, verstehen aber nicht die komplexen technischen Details, die eine mündige Teilnahme am Internet erst ermöglichen. Darauf aufbauend besprechen wir dann die deutlich wichtigeren, hinterliegenden sozialen Fragen wie:
- Was ist Privatsphäre und wo ziehen die Schüler die Grenzen ihrer eigenen Privatsphäre?
- Was ist Datenschutz und warum ist er wichtig?
- Was verstehe ich unter dem Begriff Freund?
- Wem vertraue ich z.B. in sozialen Netzwerken? Technik? Betreiber? Mitnutzer?
- Glaube ich alles, was im Internet steht?
- Wo stehen die Schüler beim Thema Urheberrecht? Wo sehen sie Probleme, wo Änderungsbedarf?
Meist besuchen wir Unterstufen, vereinzelt werden wir auch von Volksschulen angefragt, aber auch von Oberstufen. Bei den Veranstaltungen legen wir viel Wert auf eine altersgerechte Behandlung der Themen.
Veranstaltungen mit Eltern
Viele Eltern haben erkannt, daß sie ihren Kindern nur dann Halt bieten können, wenn sie sich selbst mit deren digitaler Lebenswelt auseinandersetzen, scheuen aber oftmals – aus Angst vor Verlust ihrer Expertenstellung – das direkte Nachfragen bei ihren Kindern. Sie suchen daher über die Schulen kompetente Ansprechpartner für Themen- oder Elternabende. In dieser eher privaten Atmosphäre und ohne die Angst, sich vor den Kindern durch Unwissenheit zu blamieren, lassen sich dann viele Fragen leichter stellen und beantworten.
Inhaltlich geht es bei Eltern um die selben Themengebiete, die auch in den Schülerveranstaltungen besprochen werden.Meist findet die Veranstaltung in Form eines einleitenden Vortrags statt, der die digitale Lebenswelt der Schüler darstellt – teilweise live in einem ersten, geführten Kontakt mit sozialen Netzwerken. Es werden Vor- und Nachteile aufgezeigt, Problemfelder benannt und Lösungsvorschläge diskutiert. Im Anschluß findet dann eine offene Fragerunde und Diskussion statt.
Veranstaltungen mit Lehrer_Innen
Die oben beschriebene Problematik der Eltern trifft teilweise auch auf Lehrende zu. Viele von ihnen haben ihre Ausbildung lang vor der Einführung eines EDV-Unterrichts abgeschlossen und sehen sich gegenüber ihren Schüler_Innen unter den selben Problemzwängen. Das Angebot an Eltern gilt daher sinngemäß auch an sie, wenn sie ihre digitale Kompetenz gegenüber den Kindern und Jugendlichen verbessern wollen.
Kontakt
Wenn wir jetzt Ihr Interesse geweckt haben zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Weitere Informationen finden Sie auch in unserem Wiki.