Social-Media-Verbot

Stellungnahme

Am 27. Juli hat die Regierung nach mehrmaliger Ankündigung den Gesetzesentwurf für das Social Media Verbot präsentiert. Als Chaos Computer Club Wien (C3W) haben wir diese Entwicklungen bereits seit längerer Zeit kritisch beobachtet und finden diesen Entwurf über das Ziel hinausschießend und nicht mit Meinungs-, Informationsfreiheit und unserem Datenschutzverständis vereinbar. Darüber hinaus pflegen wir starke Zweifel an der Durchssetzbarkeit und sehen es als Einfallstor für vermehrte staatliche Kontrolle.

Meinungs,- und Informationsfreiheit

"Das Kind hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, ungeachtet der Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut jeder Art in Wort, Schrift oder Druck, durch Kunstwerke oder andere vom Kind gewählte Mittel sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben." (Art 13 Abs 1 KRK)

Auch Kinder sollen die Möglichkeit haben ihre Meinung zu äußern und vollständigen Zugriff zu legalen Informationen zur Meinungsbildung bekommen. Mittlerweile sind viele Informationen nur durch soziale Netzwerke zu bekommen. Kinder von jeglicher Teilhabe auszuschließen schießt über das eigentliche Ziel hinaus. Soziale Medien haben negative Auswirkungen, aber nicht ausschließlich. Soziale Medien stärken auch das Gemeinschaftsgefühl und fördern die kreative Selbstverwirklichung. Behauptungen über den Anteil süchtiger Kinder sind oft überzogen und basieren nicht auf wissenschaftlichen Publiktionen, siehe Anderson, Wood 2025. Die positiven Auswirkungen sozialer Netzwerke werden in der Kommunikation politischer Entscheidungsträger*innen bewusst und konsequent ausgeklammert.

Datenschutz

Eine privatsphäre-schonende Implementierung würde eine zero-knowledge-proof Implementierung voraussetzen, so wie in der geplanten EU-ID konzipiert. Ein zero-knowledge proof ‘beantwortet’ die Anfrage, ob eine Person älter als 14 Jahre ist entweder positiv oder negativ, ohne weitere Informationen preis zu geben. Außerdem muss verhindert werden, dass andere Stellen wissen können, welche Person sich bei welchem Anbieter in Bezug auf das Alter autorisiert hat. Ebenso dürfen unterschiedliche Accounts, die zur selben Person gehören nicht über die Altersverifikation verknüpfbar sein.

Die derzeitige Implementierung der ID Austria bietet keinen zero-knowledge proof. Eine solche Implementierung ist auch noch nicht budgetiert und technisch hochkomplex. Die im Ministerialentwurf vorgesehene Unterscheidung zwischen Registrierungskomponente und Präsentationskomponente könnte zero-knowledge Voraussetzungen erfüllen, existiert derzeit noch nicht und kann nicht von unabhängigen Dritten überprüft werden. Die Registierungskomponente soll die Altersverifikation vornehmen und ein ja / nein an die Präsentationskomponente weitergeben, die direkt mit der Social Media Plattform verbunden ist. Eine zentral entwicklete Registrierungskomponente ist im Entwurf nicht vorgesehen - Plattformen werden also eigene und unterschiedliche Lösungen einsetzen.

Plattformregulierung und Durchsetzung

Auf EU-Ebene werden soziale Medien vor allem durch die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) sowie den DSA (Digital Services Act) reguliert, die gerade im aktuellen Themenbezug einige Möglichkeiten bieten würden, die großen Plattformen zur Verantwortung zu ziehen. Leider sind die Aufsichtsbehörden entweder unterausgestattet (z.B. Datenschutzbehörden), nehmen Probleme sehr selektiv wahr (z.B. die irische Datenschutzbehörde) oder legen geltendes Recht sehr agendagetrieben aus (z.B. die EU-Kommission). In der Folgenabschätzung für den Ministerialentwurf werden trotz der erheblichen neuen Aufgaben der KommAustria (S.4) lediglich ein personeller Mehraufwand einer halben Jurist:in prognostiziert (S.5). Daher ist völlig unklar, wie zeitnah und akkurat die Softwarelösungen auf Compliance mit dem Gesetz überprüft werden können.

Die Umsetzung bestehender Regelungen muss an erster Stelle stehen, um realistisch abschätzen zu können ob weitere Maßnahmen notwendig sind. Diese Empfehlung kommt auch von Menschenrechtsexperten Michael Oflaherty. In Österreich gelten nicht nur EU weite Regeln wie der DSA, sondern zusätzlich noch ein Handy-Verbot in der Unterstufe. Die effektive Durchsetzung dieser Regelungen könnte bereits einen großen Teil der negativen Konsequenzen abschwächen - hier ist ein wissenschaftliche Auswertung unablässlich.

Einfallstor für staatliche Eingriffe

Die Altersverifikation für Social Media stellt einen erheblichen Eingriff in die Grundrechte von uns allen dar, ganz unabhängig vom Alter. Auch der Vergleich mit Alkohol hält hier einer näheren Betrachtung nicht stand: Erwachsene werden nicht standardmäßig bei jedem Einkauf kontrolliert, und ein vorgezeigter Ausweis wird nicht systematisch elektronisch erfasst. Eltern sind grundsätzlich dafür verantwortlich, dass ihre Kinder zuhause keinen Alkohol trinken bevor sie das gesetzliche Alter erreicht haben, nicht der Staat. Statt weniger drastischen Eingriffen wird hier jene Lösung gewählt, die in Zukunft am leichtesten ausgenutzt werden kann um Onlineaktivitäten zu erfassen und auszuwerten.

Lösungen statt Populismus

Ein Verbot wirkt wie eine einfache Lösung, vergisst dabei jedoch die komplexen Gründe warum Jugendliche über Social Media radikalisiert werden. Es gibt auch keine wirkliche Perspektive, wie jungen Menschen ab 14 Jahren weiter geholfen werden kann. Im Gegenteil: der Suchthilfe und vielen anderen wichtigen Hilfsangeboten wurden im Zuge der Budgetkonsolidierung große Teile des Budgets gestrichen. Durch die stetige Teuerung wird auch Wohnen und der Supermarkt-Einkauf zu Herausforderung für junge Menschen. Junge Menschen brauchen echte Lösungen und Perspektiven statt Verboten und Populismus.